Baugebiet Oberwiese I / Oberwiese II

Das Baugebiet "Oberwiese I und Obedrwiese II" liegt am nordöstlichen Ostrand des Stadtteils Oberzeuzheim und wird im Süden und Westen durch die bebaute Ortslage begrenzt. Die Bundesstraße B 54 führt durch den Stadtteil Oberzeuzheim - im südlichen sowie im nördlichen Ortsbereich ist die B 54 in östlicher Richtung zu verlassen, um das Baugebiet "Oberwiese 1 / Oberwiese II" zu erreichen. Die Zu- und Abfahrt zum Baugebiet ist ebenfalls über die östliche Ortszufahrt gewährleistet.

Art der baulichen Nutzung

Die größten Bereiche des Baugebietes sind als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.

Darin sind gemäß § 4 (2) BauNVO allgemein zulässig:

  1. Wohngebäude,
  2. die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Hand-
  3. werksbetriebe
  4. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke

Ausnahmsweise sind im Sinne des § 4 (3) BauNVO zulässig:

  1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
  2. Anlagen für Verwlatungen,
  3. Gartenbaubetriebe.

Lageplan des Baugebietes Oberwiese I / Oberwiese II

Den Lageplan Baugebiet Oberwiese I / Oberwiese II können Sie hier herunterladen


Ansichtsplan des Baugebietes Oberwiese I / Oberwiese II

Den Ansichtsplan des Baugebietes Oberwiese I / Oberwiese II können Sie hier herunterladen.