Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben will, ist verpflichtet, 6 Wochen vor Betriebsbeginn eine Gewerbeanzeige unter der Vorlage bestimmter Unterlagen abzugeben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Gaststätte von einem zuverlässigen Gewerbetreibenden betrieben wird. Wer eine Gaststätte ohne Alkoholausschank betreiben will, muss gleichzeitig mit dem Betriebsbeginn lediglich eine Gewerbeanzeige abgeben.
Eine Gaststätte betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. Keine zeitlich vorweggenommene Gewerbeanzeige ist erforderlich, wenn alkoholische Getränke als unentgeltliche Nebenleistung in geringen Mengen oder an Hausgäste in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb abgegeben werden. Hier ist - wie bei einer Gaststätte ohne Alkoholausschank - die Abgabe einer Gewerbeanzeige zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns ausreichend. Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften, wie z.B. Sperrzeitregelung, lebensmittelrechtliche Vorschriften, Baurecht (z.B. hinsichtlich der Frage nach Toiletten).
Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL). Ihre Höhe bemisst sich nach dem zeitlichen Aufwand und beträgt bei einer Gewerbeanzeige für eine Gaststätte mit Alkoholausschank bei Verzicht auf eine Empfangsbescheinigung nach § 2 HGastG in Verbindung mit § 15 GewO mindestens EUR 51,00. Daneben fallen Kosten für die einzureichenden Unterlagen weitere Kosten an.
Benötigte Unterlagen:
Rechtsgrundlage
Kontaktieren Sie zum Thema Gaststätten gerne die Mitarbeiter der Gewerbeabteilung im Rahmen der Sprechzeiten.
Peter Wilhelmy, Amtsleiter
Ansprechpartner für: Ordnungs- und Polizeirecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht
Neues Verwaltungsgebäude/Erdgeschoss/Zimmer 11
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Hartmut Will
Ansprechpartner für: Melde-, Pass, und Ausweiswesen, Statistik, Fundwesen, Forstwesen
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E-Mail: h.will(at)stadt-hadamar.de