Wer aus besonderem Anlass (z.B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt usw.) aufnehmen möchte, hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.
In der Anzeige sind
anzugeben. Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.
Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL). Ihre Höhe beträgt mindestens 10,00 Euro und höchstens 61,00 Euro.
Rechtsgrundlage
Kontaktieren Sie zum Thema Gaststätten gerne die Mitarbeiter der Gewerbeabteilung im Rahmen der Sprechzeiten.
Peter Wilhelmy, Amtsleiter
Ansprechpartner für: Ordnungs- und Polizeirecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht
Neues Verwaltungsgebäude/Erdgeschoss/Zimmer 11
Tel: +49 (0) 64 33 / 89 123
Fax: +49 (0) 64 33 / 89 170
E-Mail: p.wilhelmy(at)stadt-hadamar.de
Hartmut Will
Ansprechpartner für: Melde-, Pass, und Ausweiswesen, Statistik, Fundwesen, Forstwesen
Neues Verwaltungsgebäude/Erdgeschoss/Zimmer 5
Tel: +49 (0) 64 33 / 89 118
Fax: +49 (0) 64 33 / 89 155
E-Mail: h.will(at)stadt-hadamar.de