Auf Antrag erhält jede natürliche oder juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen. Die Gewerbezentralregisterauskunft wird in einer Vielzahl von Erlaubnisverfahren benötigt.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Die Auskunft kann von einer natürlichen Person beantragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.
Die Gewerbezentralregisterauskunft kann auch von einer juristischen Person beantragt werden. Hier richtet sich die behördliche Zuständigkeit für die Entgegennahme des Antrags nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister). Der Antrag ist durch den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen.
Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:
Rechtsgrundlage
Kontaktieren Sie zum Thema Gewerbe gerne die Mitarbeiter der Gewerbeabteilung im Rahmen der Sprechzeiten.
Peter Wilhelmy, Amtsleiter
Ansprechpartner für: Ordnungs- und Polizeirecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht
Neues Verwaltungsgebäude/Erdgeschoss/Zimmer 11
Tel: +49 (0) 64 33 / 89 123
Fax: +49 (0) 64 33 / 89 170
E-Mail: p.wilhelmy(at)stadt-hadamar.de
Hartmut Will
Ansprechpartner für: Melde-, Pass, und Ausweiswesen, Statistik, Fundwesen, Forstwesen
Neues Verwaltungsgebäude/Erdgeschoss/Zimmer 5
Tel: +49 (0) 64 33 / 89 118
Fax: +49 (0) 64 33 / 89 155
E-Mail: h.will(at)stadt-hadamar.de