Wenn Sie zu gewerblichen Zwecken Spielgeräte mit Geld- oder Warengewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden. Sie dürfen nur Spielgeräte aufstellen, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist. Zudem benötigen Sie die schriftliche Bestätigung der zuständigen Ordnungsbehörde über die Geeignetheit des Aufstellungsortes der Spielgeräte. Außerdem müssen Sie als Gewerbetreibender Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
Die Gebühr beträgt mindestens 153€ und höchstens 2.550€. In welcher genauen Höhe die Gebühr erhoben wird, hängt vom Einzelfall ab.
Rechtsgrundlage
Kontaktieren Sie zum Thema Gaststätten gerne die Mitarbeiter unserer Gewerbeabteilung im Rahmen der Sprechzeiten.
Peter Wilhelmy, Amtsleiter
Ansprechpartner für: Ordnungs- und Polizeirecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht
Neues Verwaltungsgebäude/Erdgeschoss/Zimmer 11
Tel: +49 (0) 64 33 / 89 123
Fax: +49 (0) 64 33 / 89 170
E-Mail: p.wilhelmy(at)stadt-hadamar.de
Hartmut Will
Ansprechpartner für: Melde-, Pass, und Ausweiswesen, Statistik, Fundwesen, Forstwesen
Neues Verwaltungsgebäude/Erdgeschoss/Zimmer 5
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Fax: +49 (0) 64 33 / 89 155
E-Mail: h.will(at)stadt-hadamar.de