Was erledige ich wo?

Kanalbenutzungsgebühren einsehen

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Die Kanalbenutzungsgebühren der Stadt Hadamar finden Sie in der Entwässerungssatzung der Stadt Hadamar. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte im Rahmen der Sprechzeiten an den zuständigen Mitarbeiter.

Kassenwesen, Zahlungsverkehr, Forderungsmanagement

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Zwangsvollstreckungen im Namen der Stadt Hadamar werden von der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg durchgeführt. Informationen zum Zustandekommen eines solchen Verfahrens, wenden Sie sich bitte im Rahmen der Öffnungszeiten an die Stadtkasse. Sollte Ihnen das zugehörige Kassenzeichen bekannt sein, vereinfacht dies die Bearbeitung.

Katastrophenschutz

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Bei Fragen zum Thema Brand-/ Zivil- und Katastrophenschutz wenden Sie sich bitte an unseren Stadtbrandinspektor.

Kinderbetreuung (Informationen zu… einholen)

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Kinderbetreuung

Die Stadt Hadamar ist als Kommune verantwortlich für die strategische Planung der Kinderbetreuung und gemäß Hessischem Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) auch für deren Sicherstellung und Finanzierung. Sie agiert u.a. im Rahmen der Betreuungskommission als Vermittler zwischen Politik, Eltern und Träger. Letztere sind verantwortlich für die Umsetzung des Betreuungsangebotes. Nähere Informationen zu den Kinderbetreuungseinrichtungen in Hadamar finden Sie unter dem Link unten.

Wenn Sie Fragen zu den Themen Finanzierung der Kinderbetreuung, Betreuungsmodule, oder Platzvergabe haben oder einen Platz für ein Integrationskind suchen, helfen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer Öffnungszeiten weiter.

Kinderreisepässe ausstellen lassen

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Ausweis ausstellen lassen

Um einen (neuen) Personalausweis ausstellen zu lassen, müssen Sie persönlich in unserem Stadtbüro vorsprechen und ein aktuelles, biometrisches Lichtbild sowie eine Geburtsurkunde oder eine Heiratsurkunde mitbringen. Es besteht bei Eilbedürftigkeit auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis ausstellen zu lassen. Den Status eines beantragten Ausweises können Sie unter dem u.a. Link einsehen.

Die Kosten betragen 10,00€ für einen vorläufigen Personalausweis, bzw. 22,80€ (jünger als 24 Jahre) und 37€ ab dem 24. Lebensjahr und können bar beglichen werden. Nähere Informationen können Sie den u.a. Links und Dokument entnehmen.

Reisepass ausstellen lassen

Um einen (neuen) Reisepass ausstellen zu lassen, müssen Sie persönlich in unserem Stadtbüro vorsprechen und ein aktuelles, biometrisches Lichtbild und eine Gebursturkunde oder Heiratsurkunde  mitbringen. Die Kosten können je nach Art des Reisepasses variieren und bar beglichen werden. Nähere Informationen (auch zu den Kosten) können Sie dem unten angeführten Dokument entnehmen. Den Status eines beantragen Reisepasses können Sie unter dem u.a. Link einsehen.

Die Erstellung eines Kinderreisepasses kann je nach Sachverhalt unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen. Detaillierte Informationen hierzu inkl. der bar oder mit Karte zu begleichenden Kosten können Sie den u.a. Links und Dokumenten entnehmen.

Die Kosten für einen Reisepass betragen 37,50€ (jünger als 24 Jahre) und 70€ ab dem 24. Lebensjahr und können bar beglichen werden.

Für eine Express Ausstellung des Reisepasses gelten folgende Preise:
unter dem 24. Lebensjahr: 69,50€ (32 Seiten), 91,50€ (48 Seiten)
ab dem 24. Lebensjahr: 102€ (32 Seiten), 124€ (48 Seiten)

Kinderspielplätze

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Sie haben einen Mangel an einem unserer städtischen Kinderspielplätze festgestellt oder möchten uns eine Anregung mitteilen? 

Kirchenaustritt vornehmen

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Den Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft, können Sie persönlich in unserem Stadtbüro erklären. Hierzu ist die Vorlage eines Personalausweises nötig. Die Kosten betragen 30,00€ und können in bar beglichen werden.

Knöllchen prüfen

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Bei falschem Parken oder auch Parken ohne gültigen Parkschein droht vom Ordnungsamt ein Verwarnungsgeld (Strafzettel). Ausgestellt wird der Strafzettel durch die Ordnungspolizeibeamten im Rahmen ihrer Außendiensttätigkeit, die weitere Bearbeitung erfolgt durch den Innendienst. Gleiches gilt für Überschreitungen im Rahmen der Geschwindigkeitsmessungen. Die Ordnungspolizeibeamten richten die Messstellen ein und führen die Geschwindigkeitsmessungen vor Ort durch. Die Auswertung übernimmt der Innendienst.

Sollten Sie einen Strafzettel empfangen haben, dann erhalten Sie in jedem Fall eine schriftliche Benachrichtigung per Post (Zeugenfragebogen). Der Zeugenfragebogen enthält alle wichtigen Informationen zu Ihrem Strafzettel, wie beispielsweise zu Tatort und Tatzeit sowie zum Tatbestandsmerkmal. Ebenfalls angegeben ist hier auch die Höhe des Verwarngeldes.

Sollten Sie im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung „geblitzt“ worden sein, warten Sie auch hier bitte die schriftliche Benachrichtigung ab. Dieses Schreiben enthält alle für Sie relevanten Informationen.
Die Höhe der Verwarngelder richtet sich nach der Art der Ordnungswidrigkeit. So wird ein Falschparken vor einer Feuerwehrzufahrt oder unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für Menschen mit Schwerbehinderung mit einem höheren Verwarngeld geahndet als beispielsweise die Überschreitung der vorgegebenen Parkdauer. Auch spielt es eine Rolle, ob andere Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger!) durch das Falschparken behindert werden oder hierdurch sogar gefährliche Situationen entstehen. Dann wird das Fahrzeug gegebenenfalls auch abgeschleppt.

Bei den Geschwindigkeitsmessungen richtet sich die Höhe der Verwarngelder nach der Differenz zwischen der erlaubten und der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit. Je nach Differenz wird das Verfahren direkt an die Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel weitergeleitet. Die Höhe der Verwarn- und Bußgelder ist gesetzlich geregelt und wird nicht durch die Kommune festgesetzt.

Kontaktieren Sie zum Thema Parkverstöße/ Geschwindigkeitsmessung gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeine Ordnungsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.


Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der häufigsten bundeseinheitlichen Verwarnungsgelder:

  • Parken auf dem Gehweg 55€
  • Parken auf einem Behindertenparkplatz 55€
  • Parken auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge 55€
  • Parken auf gesperrten Wirtschaftswegen 55€
  • Fahren auf gesperrten Wirtschaftswegen 50€
  • Parken im eingeschränkten Haltverbot 25€
  • Parken ohne vorgeschriebene Parkscheibe 20€

Gegebenenfalls kann die Höhe des Bußgelds durch zusätzliche Ordnungswidrigkeiten wie Verkehrsbehinderung oder längeres Parken steigen.

Kranstellung

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Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege) für Arbeits- und Baustellen beantragen

Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt.

Genehmigungspflichtig sind z. B.

  • Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)
  • Bauwagen oder Mannschafts-/ Gerätebuden
  • Bauzaun
  • Materiallager
  • Gerüste
  • Mulden und Container
  • Hebebühnen
  • Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger
  • Umzüge

Die Gebührenhöhe für die Benutzung der öffentlichen Straßen unterliegt einer Staffelung und ist von der Art und der Zeitdauer der Nutzung abhängig. Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 10,20 Euro und 1.000,00 Euro.

Rechtsgrundlage

  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Bundesfern- und Landesstraßen (Verordnung über Sondernutzungsgebühren)

Kontaktieren Sie zum Thema Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen bitte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde / Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.

LahnStar

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Sie haben Fragen zum neuen LahnStar Angebot in den Hadamarer Stadtteilen Steinbach, Nieder- und Oberweyer, brauchen Unterstützung bei der Registrierung der App oder möchten sich für die telefonische Buchung des LahnStars freischalten lassen? Dann wenden Sie sich im Rahmen der Sprechzeiten gerne an die zuständigen Mitarbeiterinnen im Alten Rathaus.

Lärm melden

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Bei allen Arten von Lärm, der nicht in besonderen Vorschriften geregelt ist, trifft § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) als Auffangtatbestand eine umfassende Regelung. Diese Vorschrift ermöglicht ein Einschreiten unabhängig von der Tages- und Nachtzeit und unabhängig vom Ort der Lärmverursachung gegen alle Arten der Lärmerregung, wobei die jeweiligen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind.

Nach § 117 OWiG handelt ordnungswidrig, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Da bei einer Ahndung jedoch eine vorsätzliche Handlung nachzuweisen ist, wird der Lärmverursacher zunächst ermahnt. Bei weiteren Verstößen kann dann nach eingegangener Anzeige ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Bei Beschwerden wenden Sie sich an die Stadtverwaltung, in akuten Fällen (Nachtzeit, Wochenende) an die zuständige Polizeibehörde. Wenn nötig prüfen die Behörden vor Ort, ob Lärm, Luftverunreinigungen oder Gerüche die Nachbarschaft erheblich belästigen und veranlassen die erforderlichen Maßnahmen (z.B. das Ausschalten einer Musikanlage). Unnötige und unzumutbare Belästigungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Kontaktieren Sie zum Thema Lärm gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeine Ordnungsbehörde / Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.

Lastschriftverfahren einrichten

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Wenn Sie der Stadt Hadamar eine Einzugsermächtigung erteilen möchten, benötigen wir hierzu einen schriftlichen und unterzeichneten Auftrag im Original. Eine Vorlage hierzu können Sie weiter unten herunterladen. Das unterzeichnete Dokument ist schriftlich (per Scan, Fax, Postweg) oder persönlich vorzulegen.

Lebensberatung in Anspruch nehmen

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Im städtischen Familienzentrum gibt es für alle Hadamarer Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, kostenlose Familien-/ Erziehungs-/ sowie allgemeine Lebensberatung in Anspruch zu nehmen. Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Bei Bedarf nehmen Sie gerne Kontakt mit Frau Nicola Bischof auf.

  • Mo - Fr 9.30h - 13.00h sowie nach Vereinbarung

Lebensbescheinigung ausstellen lassen

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Das Stadtbüro stellt Lebensbescheinigungen kostenlos aus. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache im Rahmen unserer Sprechzeiten und die Vorlage eines Personalausweises nötig.

Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern (online, externer Link)

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Beantragung von Lebenspartnerschaftsurkunden