Nach der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hadamar ist es verboten, auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Flächen Plakate, Anschläge, Beschriftungen, Bemalungen, Besprühungen und Werbemittel jeglicher Art außerhalb der dafür bestimmten Einrichtungen (Plakatsäulen, Anschlagtafeln, etc.) anzubringen oder anbringen zu lassen. Bei einem Verstoß gegen die Vorschriften der GVO kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Alle Personen, die für die Plakatierung verantwortlich sind, sollten auf diese Verordnung hingewiesen werden.
Für Plakate die an privaten Stellen angebracht werden sollen, ist neben der Rücksprache mit den jeweiligen Grundstückseigentümern, zu beachten, dass für den fließenden Verkehr keine Sichtbeeinträchtigungen bestehen.
Rechtsgrundlage
Kontaktieren Sie zum Thema Plakatieren bitte die Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde/Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.
Wenn Sie Interesse an einer Praktikumsstelle bei der Stadtverwaltung Hadamar haben, wenden Sie sich bitte im Rahmen unserer Sprechzeiten an Frau Andrea Kreckel.
Presseanfragen sind an unser Stadtmarketing-Team zu wenden.
Kontaktieren Sie uns persönlich im Rahmen unserer Öffnungszeiten, telefonisch, per E-Mail oder über Instagram und wir melden uns i.d.R. spätestens innerhalb des nächsten Werktages bei Ihnen.
Für die Unterhaltung von Rad-, Geh- und Feldwegen ist unser Bauamt zuständig. Wenn Sie hierzu Fragen haben oder vor Ort Mängel melden wollen, kommen Sie bitte im Rahmen unserer Sprechzeiten auf uns zu.
Wenn Sie eine Ratenzahlung offener Beträge einrichten möchten, wenden Sie sich bitte im Rahmen unserer Öffnungszeiten an die Mitarbeiter der Stadtkasse. Bitte halten Sie, wenn möglich, das Kassenzeichen und ggf. die Rechnungsnummer bereit. Bitte beachten Sie, dass Ratenzahlungen mit Zinszahlungen verbunden sind und das Hinterlegen einer Sicherheit erforderlich sein kann.
Ratten sind mittlerweile die am weitesten verbreite Kleinnagetiere der Welt. Ratten halten sich nicht nur, wie der Laie oft meint, im Kanalsystem auf, sie leben auch überirdisch. Bauruinen, Müll, Gerümpel und Buschwerk bieten ausreichend Unterschlupf. Somit ist es gar nicht ungewöhnlich, in der Stadt eine Ratte zu sehen.
Ratten sind Allesfresser und finden deshalb in der Umgebung des Menschen meist geeignete Nahrung. Oft werfen Menschen Nahrung und Nahrungsbestandteile achtlos weg und entsorgen diese nicht richtig. Auch falsche Vorratshaltung kann ein Grund für die Verbreitung von Ratten sein. Der Geruch der Lebensmittel zieht die Ratten magisch an.
Es wird angeraten:
Bitte melden Sie Rattenbefall auf städtischen Grundstücken oder in städtischen Einrichtungen umgehend. Von dort wird eine Schädlingsbekämpfung durchgeführt. Bei einem Rattenbefall im privaten Bereich können Sie direkt einen Schädlingsbekämpfungsdienst beauftragen, da dies nicht in unsere Zuständigkeit fällt.
Kontaktieren Sie zum Thema Schädlings-/Rattenbefall bitte die Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde/Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.
Im Themenbereich „Wasser“ unserer Homepage erhalten Sie umfangreiche Informationen zur Wasserversorgung, z. B. über die Wasserhärte. Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, einen Wasserrohrbruch melden oder einen Wasseranschluss beantragen wollen, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter unseres Bauamts.
Bereitsschaftsnummer Wasserwerk: 06433 2009
Des Weiteren finden Sie nebenstehend Antragsformulare für den Anschluss an die Trinkwasserversorgung den öffentlichen Kanal oder einer Regenwasserzisterne.
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig – ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben – Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Die Gebühr beträgt mindestens 300 €.
Rechtsgrundlage
Kontaktieren Sie zum Thema Gewerbe gerne die Mitarbeiter der Gewerbeabteilung im Rahmen der Sprechzeiten.
Um einen (neuen) Personalausweis ausstellen zu lassen, müssen Sie persönlich in unserem Stadtbüro vorsprechen und ein aktuelles, biometrisches Lichtbild sowie eine Geburtsurkunde oder eine Heiratsurkunde mitbringen.
Bitte beachten Sie: Seit Mai 2025 werden aufgrund der Neuregelungen bezüglich des Lichtbildes nur noch digitale, biometrische Lichtbilder zur Erstellung von Ausweispapieren akzeptiert. Diese können von einem qualifiziertem Fotodienstleister erstellt werden. Dort erhalten Sie einen ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code). Dieser wird im Stadtbüro vorgelegt und eingescannt, damit das Lichtbild aus der geschützten Cloud abgerufen werden kann. Weitere Informationen zu dem neuen Verfahren entnehmen Sie bitte dem rechts aufgeführten Link.
Die Kosten betragen 10 € für einen vorläufigen Personalausweis, bzw. 27,60 € (jünger als 24 Jahre) und 46 € ab dem 24. Lebensjahr und können bar beglichen werden. Es besteht bei Eilbedürftigkeit auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis ausstellen zu lassen. Nähere Informationen sowie den Status eines beantragten Ausweises können Sie den rechts aufgeführten Links und Dokumenten entnehmen.
Um einen (neuen) Reisepass ausstellen zu lassen, müssen Sie persönlich in unserem Stadtbüro vorsprechen und ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (siehe Informationen oben) und eine Gebursturkunde oder Heiratsurkunde mitbringen. Die Kosten können je nach Art des Reisepasses variieren und bar beglichen werden. Nähere Informationen (auch zu den Kosten) können Sie dem rechts angeführten Dokument entnehmen. Den Status eines beantragen Reisepasses können Sie unter dem rechts angeführten Link einsehen.
Einen Reisepass für Ihr Kind können Sie über den "Online-Antrag Reisedokument Kinder" oder persönlich in unserem Stadtbüro beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Reisepasses bis zu 6 Wochen dauern kann, sollten Sie diesen eher benötigen sprechen Sie bitte persönlich im Stadtbüro vor. Die Erstellung eines Kinderreisepasses kann je nach Sachverhalt unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen. Detaillierte Informationen hierzu inkl. der bar oder mit Karte zu begleichenden Kosten können Sie den nebenstehenden Links und Dokumenten entnehmen.
Die Kosten für einen Reisepass betragen 37,50 € (jünger als 24 Jahre) und 70 € ab dem 24. Lebensjahr und können bar beglichen werden. Der vorläufige Reisepass kostet 26 €. Bitte beachten Sie: Das Express-Bestellverfahren ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Sie haben die Möglichkeit, unter dem rechts angeführten Link den Verlust eines Personaldokumentes bei der Meldebehörde online anzuzeigen.
Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss aber in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen.
Ratten sind mittlerweile die am weitesten verbreite Kleinnagetiere der Welt. Ratten halten sich nicht nur, wie der Laie oft meint, im Kanalsystem auf, sie leben auch überirdisch. Bauruinen, Müll, Gerümpel und Buschwerk bieten ausreichend Unterschlupf. Somit ist es gar nicht ungewöhnlich, in der Stadt eine Ratte zu sehen.
Ratten sind Allesfresser und finden deshalb in der Umgebung des Menschen meist geeignete Nahrung. Oft werfen Menschen Nahrung und Nahrungsbestandteile achtlos weg und entsorgen diese nicht richtig. Auch falsche Vorratshaltung kann ein Grund für die Verbreitung von Ratten sein. Der Geruch der Lebensmittel zieht die Ratten magisch an.
Es wird angeraten:
Bitte melden Sie Rattenbefall auf städtischen Grundstücken oder in städtischen Einrichtungen umgehend. Von dort wird eine Schädlingsbekämpfung durchgeführt. Bei einem Rattenbefall im privaten Bereich können Sie direkt einen Schädlingsbekämpfungsdienst beauftragen, da dies nicht in unsere Zuständigkeit fällt.
Kontaktieren Sie zum Thema Schädlings-/Rattenbefall bitte die Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde/Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.
Wenn Sie die Stadthalle, ein Gemeinschaftshaus, das Schloss oder eine andere Halle der Stadt Hadamar mieten möchten, kommen Sie bitte im Rahmen der Sprechstunde auf uns zu, um uns das gewünschte Datum, den Zweck und die erwartete Besucherzahl der Veranstaltung mitzuteilen. Nach erfolgreicher Prüfung und Hinterlegung der Kaution übersenden wir Ihnen den entsprechenden Mietvertrag. Den Gebührenbescheid erhalten Sie nach der erfolgreichen Übergabe im Anschluss der Veranstaltung.