Was erledige ich wo?

Schutzmann vor Ort kontaktieren

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Gefahren für die öffentlichen Sicherheit und Ordnung abwehren (Ordnungsangelegenheiten)

Beim Vorliegen einer Gefahrensituation, wodurch die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird, ist - unabhängig von der Art der Gefahr - eine sofortige telefonische Benachrichtigung der Ordnungsbehörde erforderlich.

Außerhalb der Öffnungszeiten der Ordnungsbehörde - in den Abend- und Nachtstunden, an Wochenenden und Feiertagen - ist bei Gefahr im Verzuge die Polizeidirektion in Limburg zu verständigen.
Bei allen anderen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, deren Beseitigung keine Eile erfordert, ist der Ordnungsbehörde schriftlich der Sachverhalt und die daraus abzuleitende Gefahr mitzuteilen.

Schwerbehindertenparkausweis beantragen

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Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Berechtigungsnachweis ist der Parkausweis im Zusammenhang mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung, welche die einzelnen Ausnahmetatbestände erläutert und begrenzt.

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe des abgestellten Autos liegen, die Ausnahmegenehmigung immer mitgeführt werden.

"Blauer Parkausweis" (EU-weit)

Der "Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde und schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen " auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:

  • bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Halteverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
  • unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
  • bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen

"Oranger Parkausweis" (bundesweit)

Mit dem orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" gelten bundesweit ebenfalls Parkerleichterungen wie die obigen Beispiele.
Achtung: Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol)
Die Erteilung einer Parkberechtigung für Behinderte ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage

  • § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)

Kontaktieren Sie zum Thema Parkausweise für Schwerbehinderte Menschen bitte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde / Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.

 

Schwimmbad-Gutscheine erwerben

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Gutscheine für Schwimmbad-Zehner-/Jahreskarten können im Rahmen unserer Öffnungszeiten im Stadtmarketing-Büro erworben und bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Preise:

  • Zehnerkarten für Erwachsene (ab 18 Jahren): 36,00 €
  • Zehnerkarten für Kinder und Jugendliche (4-17 Jahre): 18,00 €
  • Saisonkarten für Erwachsene (ab 18 Jahren): 75,00 €
  • Saisonkarten für Kinder und Jugendliche (4-17 Jahre): 32,00 €

SEPA Mandat einrichten / Einzugsermächtigung erteilen

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Wenn Sie der Stadt Hadamar eine Einzugsermächtigung erteilen möchten, benötigen wir hierzu einen schriftlichen und unterzeichneten Auftrag im Original. Eine Vorlage hierzu können Sie weiter unten herunterladen. Das unterzeichnete Dokument ist schriftlich (per Scan, Fax, Postweg) oder persönlich vorzulegen.

Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege) für Arbeits- und Baustellen beantragen

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Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege) für Arbeits- und Baustellen beantragen

Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt.

Genehmigungspflichtig sind z. B.

  • Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)
  • Bauwagen oder Mannschafts-/ Gerätebuden
  • Bauzaun
  • Materiallager
  • Gerüste
  • Mulden und Container
  • Hebebühnen
  • Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger
  • Umzüge

Die Gebührenhöhe für die Benutzung der öffentlichen Straßen unterliegt einer Staffelung und ist von der Art und der Zeitdauer der Nutzung abhängig. Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 10,20 Euro und 1.000,00 Euro.

Rechtsgrundlage

  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Bundesfern- und Landesstraßen (Verordnung über Sondernutzungsgebühren)

Kontaktieren Sie zum Thema Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen bitte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde / Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.

 

Sondernutzungsgenehmigungen

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Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege) für Arbeits- und Baustellen beantragen

Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt.

Genehmigungspflichtig sind z. B.

  • Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)
  • Bauwagen oder Mannschafts-/ Gerätebuden
  • Bauzaun
  • Materiallager
  • Gerüste
  • Mulden und Container
  • Hebebühnen
  • Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger
  • Umzüge

Die Gebührenhöhe für die Benutzung der öffentlichen Straßen unterliegt einer Staffelung und ist von der Art und der Zeitdauer der Nutzung abhängig. Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 10,20 Euro und 1.000,00 Euro.

Rechtsgrundlage

  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Bundesfern- und Landesstraßen (Verordnung über Sondernutzungsgebühren)

Kontaktieren Sie zum Thema Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen bitte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde / Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.

 

Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit aufstellen

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Wenn Sie zu gewerblichen Zwecken Spielgeräte mit Geld- oder Warengewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden. Sie dürfen nur Spielgeräte aufstellen, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist. Zudem benötigen Sie die schriftliche Bestätigung der zuständigen Ordnungsbehörde über die Geeignetheit des Aufstellungsortes der Spielgeräte. Außerdem müssen Sie als Gewerbetreibender Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.

Die Gebühr beträgt mindestens 153€ und höchstens 2.550€. In welcher genauen Höhe die Gebühr erhoben wird, hängt vom Einzelfall ab.

Rechtsgrundlage

  • § 33c Gewerbeordnung (GewO)
  • Spielverordnung
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
  • Hessische Spielhallengesetz (HessSpielhG)

Kontaktieren Sie zum Thema Gaststätten gerne die Mitarbeiter unserer Gewerbeabteilung im Rahmen der Sprechzeiten.

 

Spielapparatesteuer zahlen

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Die Stadt Hadamar erhebt eine Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte als örtliche Aufwandssteuer. Für Informationen zum Ein- und Ausgang der Zahlung wenden Sie sich bitte die Mitarbeiter unserer Stadtkasse. Zur Berechnung, Entstehung und etwaigen Gutschriften der Forderungen wenden Sie sich bitte im Rahmen der Öffnungszeiten an Frau Giesinger.

Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

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Ausländische Staatsbürger können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
  • mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
  • Unterhaltsfähigkeit
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • staatsbürgerliches Grundwissen
  • keine Mehrstaatigkeit
  • nicht bestraft
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung

Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.

Weitere Informationen finden Sie zudem unter dem Link rechts.

 

Stadtführung buchen

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Die Mitarbeiter unseres Stadtmarketing-Teams vermitteln Ihnen gerne kompetente und freundliche Stadtführer für Ihren Besuch in Hadamar.

Kontaktieren Sie uns persönlich im Rahmen unserer Öffnungszeiten, telefonisch, per E-Mail oder über Instagram und wir melden uns i.d.R. spätestens innerhalb des nächsten Werktages bei Ihnen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter u.a. Link.

Stadthalle Hadamar mieten

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Wenn Sie die Stadthalle, ein Gemeinschaftshaus, das Schloss oder eine andere Halle der Stadt Hadamar mieten möchten, kommen Sie bitte im Rahmen der Sprechstunde auf uns zu, um uns das gewünschte Datum, den Zweck und die erwartete Besucherzahl der Veranstaltung mitzuteilen. Nach erfolgreicher Prüfung und Hinterlegung der Kaution übersenden wir Ihnen den entsprechenden Mietvertrag. Den Gebührenbescheid erhalten Sie nach der erfolgreichen Übergabe im Anschluss der Veranstaltung.

Städtische Einrichtungen mieten

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Wenn Sie die Stadthalle, ein Gemeinschaftshaus, das Schloss oder eine andere Halle der Stadt Hadamar mieten möchten, kommen Sie bitte im Rahmen der Sprechstunde auf uns zu, um uns das gewünschte Datum, den Zweck und die erwartete Besucherzahl der Veranstaltung mitzuteilen. Nach erfolgreicher Prüfung und Hinterlegung der Kaution übersenden wir Ihnen den entsprechenden Mietvertrag. Den Gebührenbescheid erhalten Sie nach der erfolgreichen Übergabe im Anschluss der Veranstaltung.

Städtische Gremien (Informationen erfragen über…)

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Wenn Sie Fragen rund um das Thema städtische Gremien in Hadamar haben, hilft Ihnen Herr Rainer Schmidt im Rahmen unserer Sprechzeiten gerne weiter.

Standplatzgenehmigung für einen Markt

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Sie möchten sich für eine Standplatzgenehmigung auf einem Hadamarer Markt bewerben? Dann nutzen Sie den Online-Service oder wenden sich bei Fragen an die zuständigen Mitarbeitenenden.

Sterbefall anzeigen

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Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

Anzeigepflichtige

Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Link rechts.