Wenn Sie eine Mahnung von der Stadt Hadamar erhalten haben, wenden Sie sich für weitere Auskünfte im Rahmen unserer Öffnungszeiten an die Mitarbeiter der Stadtkasse. Bitte halten Sie hierbei die Mahnnummer/Mahnung bereit.
Das Stadtmarketing der Stadt Hadamar fungiert als zentrale Anlaufstelle für jegliche Beschwerden und Reklamationen, die die Stadtverwaltung betreffen. Wir haben immer ein offenes Ohr und versuchen Probleme oder unbefriedigende Situationen im Sinne unserer Bürger, Gäste und Besucher zu lösen. Kontaktieren Sie uns persönlich im Rahmen unserer Öffnungszeiten, telefonisch, per E-Mail oder über Instagram und wir melden uns i. d. R. spätestens innerhalb des nächsten Werktages bei Ihnen.
Derzeit sind 20 neue Markthütten, welche bereits komplett aufgebaut sind, und 15 alte Markthütten, die selbstständig aufgebaut werden müssen, vorhanden.
Wenn Sie Fragen zu der Anmietung von Markthütten haben, helfen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer Öffnungszeiten weiter.
Meldebescheinigungen können wahlweise unter den rechts aufgeführten Links online beantragt oder auch im Stadtbüro im Rahmen der Öffnungszeiten erstellt werden. Die Kosten hierfür betragen 9 €.
Melderegisterauskünfte können bei Nachweis des berechtigen Interesses im Stadtbüro eingeholt werden. Die Kosten hierfür betragen 9 € und können in bar beglichen werden.
Um den Wohnsitz an-/ab- oder umzumelden, müssen Sie persönlich im Stadtbüro vorsprechen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller zuziehender Familienmitglieder mit.
Ein Umzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.
Es fallen keine Kosten an.
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.
Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.
Hauptwohnung ist:
Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragte Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen.
Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten:
Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben.
Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).
Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht darüber hinaus gegebenenfalls die Möglichkeit eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anzumelden. Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anzumelden. Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Rechtsgrundlage
Die Formulare zur Beantragung von Wohngeld/Mietzuschuss sind in ausgedruckter Form im Stadtbüro erhältlich oder können auf der Seite des Landkreises Limburg-Weilburg über den nebenstehenden Link heruntergeladen werden. Auf der Website des Landkreises Limburg Weilburg finden Sie alle Informationen bezüglich Voraussetzungen und Beantragung des Wohngelds/Mietzuschusses.
Gemäß § 14 Abs. 6 der Abfall- und Gebührensatzung des Landkreises Limburg-Weilburg sind die Abfallbehälter an den öffentlich bekannt gegebenen Abfuhrtagen und -zeiten an gut erreichbarer Stelle auf dem Grundstück bereitzuhalten. Nach erfolgter Leerung sind diese unverzüglich zurückzustellen.
Bitte bedenken Sie auch, dass durch überquellende Mülltonnen oder danebenliegende gelbe Säcke Tiere und Ungeziefer angezogen werden. Dies können wir nicht zulassen.
Weiterhin kommt es immer wieder vor, dass Mülltonnen, hauptsächlich nachts, achtlos auf die Fahrbahn geschoben oder gar in Brand gesteckt werden. Auch halbvolle Mülltonnen können durch den Wind umgeworfen werden und auf der Straße liegen. Dies stellt dann immer eine Gefährdung des Straßenverkehrs dar.
Derzeit ist das Stadtmuseum aufgrund von Neugestaltungsarbeiten bis auf Weiteres leider geschlossen. Das Glasmuseum können Sie zu den gewohnten Öffnungszeiten besuchen.
Informationen zu aktuellen Ausstellungen erhalten Sie bei unserem Stadtmarketing-Team. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen auch gerne zur Verfügung, wenn Sie als Künstler oder Agentur daran interessiert sind, das Museum für eine Sonderausstellung zu nutzen.
Kontaktieren Sie uns persönlich im Rahmen unserer Öffnungszeiten, telefonisch, per E-Mail oder über Instagram und wir melden uns i.d.R. spätestens innerhalb des nächsten Werktages bei Ihnen.
Für die Anerkennung der Mutterschaft ist eine bestimmte Form (öffentlich beurkundet) vorgeschrieben.
Die Beurkundung ist beim Standesamt und Jugendamt kostenfrei. Die Beurkundung durch einen Notar ist kostenpflichtig.
Weitere Informationen erfragen Sie bitte beim Standesamt oder entnehmen Sie dem Link rechts.