Kommunalwahl 2021

Am 14.03.2021 finden in Hadamar Wahlen statt. Auf dieser Seite haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur Kommunalwahl auf einen Blick zusammengestellt. (Letzte Aktualisierung: 25.01.2021)

Wann wird gewählt?

  • Am Sonntag, den 14.03.2021.

Was wird gewählt?

  • Am 14.03.2021 finden neben der Direktwahl des Bürgermeisters die Wahl des Kreistags, die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und die Wahl der Ortsbeiräte der Stadtteile statt.

Findet keine Ausländerbeiratswahl statt?

  • Bis zum Stichtag am 4. Januar 2021 sind keine Wahlvorschläge für die Ausländerbeiratswahl eingereicht worden, so dass die Ausländerbeiratswahl gemäß § 86a Kommunalwahlordnung (KWO) vom Wahlleiter abgesagt wurde. Da keine Wahl stattfindet, wird in der Stadt Hadamar für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit kein Ausländerbeirat eingerichtet (§ 86 Abs. 1 Satz 3 Hessische Gemeindeordnung, HGO).

Wer kandidiert für die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte?

Wer darf wählen?

  • Wahlberechtigt sind alle Bürger der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen Monaten in ihrer Stadt/Gemeinde ihren Wohnsitz haben (Stichtag: 31.1.2021). Für die Ortsbeiratswahlen muss ein stimmberechtigter Wähler mindestens drei Monate im Ortsbezirk wohnhaft sein. Außerdem dürfen Wähler nicht wegen zivil- oder strafrechtlicher Gerichtsentscheidungen vom Wahlrecht ausgeschlossen oder von Amts wegen abgemeldet sein.

Wo ist die Kommunalwahl in Hessen geregelt?

  • Die rechtliche Grundlage bilden im Wesentlichen das Hessische Kommunalwahlgesetz (KWG), die Hessische Kommunalwahlordnung (KWO) und die Hessische Gemeindeordnung (HGO).

Wie viele Stadtverordnete, Ortsbeiräte und Ausländerbeiratsmitglieder werden gewählt?

  • Die für die Wahl zur Gemeindevertretung maßgebliche Einwohnerzahl beträgt 12.529. Demnach sind für die Stadt Hadamar 37 Stadtverordnete zu wählen.
  • Die Zahl der zu wählenden Ortsbeiratsmitglieder beträgt nach Ortsbezirk:
    • Hadamar-Kernstadt: 7 Mitglieder
    • Hadamar-Niederzeuzheim: 5 Mitglieder
    • Hadamar-Oberzeuzheim: 5 Mitglieder
    • Hadamar-Steinbach: 5 Mitglieder
    • Hadamar-Oberweyer: 5 Mitglieder
    • Hadamar-Niederweyer: 3 Mitglieder
  • Nach § 7 der Hauptsatzung der Stadt Hadamar sind für die Ausländerbeiratswahl 7 Mitglieder zu wählen.

Wie kann man kandidieren?

  • Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Art.21GG und von Wählergruppen eingereicht werden.

Wer darf kandidieren?

  • Bei der Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiratswahl sind neben Deutschen auch die hier lebenden Angehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nichtdeutschen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar: Sie müssen am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis wohnen und dürfen nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.
  • Bei der Ausländerbeiratswahl sind neben ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern auch Deutsche, die diese Rechtsstellung als ausländische Einwohnerinnen und Einwohner im Inland erworben haben, oder Doppelstaater wählbar, aber nicht wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet, seit mindestens drei Monaten in Hadamar ihren Hauptwohnsitz haben und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
  • Aussiedlerinnen/Aussiedler und Spätaussiedlerinnen/Spätaussiedler sowie im Ausland eingebürgerte Personen sind nicht wählbar.

Bis wann kann man kandidieren?

  • Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung, Wahl der Ortsbeiräte der Stadtteile und der Ausländerbeiratswahl endete am 69. Tag vor der Wahl am Montag, dem 4. Januar 2021, 18.00 Uhr.
  • Die Wahlvorschläge waren bis dahin schriftlich unter folgender Anschrift einzureichen: Stadt Hadamar, Wahlamt, Untermarkt 1, 65589 Hadamar
  • Zu beachten war dabei, dass die Büros der Stadt Hadamar am 24. und 25. Dezember 2020, am 31.Dezember 2020 (Silvester) und am 1. Januar 2021 (Neujahr) geschlossen waren. Davon abweichend war das Wahlamt am 24. und 31. Dezember 2020 von 9.00 bis 12.00 Uhr besetzt. Bis einschließlich zum 23. Dezember 2020, vom 28. bis zum 30. Dezember 2020 und ab dem 4. Januar 2021 war das Rathaus innerhalb der bekannten Servicezeiten besetzt und erreichbar. Auf Grund der oben genannten Einreichungsfrist war das Wahlbüro am 04. Januar 2021 bis 18.00 Uhr besetzt. Wegen der aktuellen Corona-Situation wurde empfohlen, zur Abgabe des Wahlvorschlages einen Termin zu vereinbaren.
  • Die Wahlvorschläge waren nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 4. Januar 2021 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können,

Was wird alles benötigt, um zu kandidieren?

  • Dem Wahlvorschlag sind beizufügen:
    1. Die Erklärung der vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber nach einem Vordruckmuster, dass sie ihrer Aufstellung zustimmen und ihnen die Modalitäten des Erwerbs der Rechtsstellung einer  Vertreterin/eines Vertreters nach § 23 KWG bekannt sind; die Erklärung muss Angaben darüber enthalten, ob die Bewerberin/der Bewerber nach den Bestimmungen über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat an der Mitgliedschaft in der Vertretungskörperschaft gehindert ist, sowie eine Verpflichtung der Bewerberin/des Bewerbers, später eintretende Hinderungsgründe dem Wahlleiter mitzuteilen,
    2. eine Bescheinigung des Wahlamtes, dass die vorgeschlagenen Bewerberinnen/Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen,
    3. eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder oder Vertreterversammlung, in der die Bewerberinnen/Bewerber aufgestellt worden sind, mit den nach § 12 Abs. 3 KWG vorgeschriebenen Angaben und Versicherungen an Eides statt,
    4. die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der  Unterzeichnerinnen/Unterzeichner, sofern der Wahlvorschlag Unterstützungsunterschriften benötigt
  • Mit Ausnahme des Vordruckes KW 7 – Unterstützungsunterschrift und Bescheinigung des Wahlrechts, der nur beim Gemeindewahlleiter erhältlich ist, stehen sämtliche zur Einreichung der Wahlvorschläge zu verwendenden Vordrucke auf der Internetseite des Landeswahlleiters Hessen zum Download zur Verfügung. Sie können auch kostenfrei beim Wahlamt bezogen werden.

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Im Zeitraum zwischen Montag, 01.02.2021 bis Mittwoch, 10.03.2021 (einschließlich Mittwoch vor der Wahl) besteht für die BürgerInnen die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Der Link hierfür wird am 1. Februar 2021 hier bereitgestellt. Die ausgefüllten Unterlagen müssen dem Wahlamt am 14. März um 18 Uhr vorliegen.

Wo finde ich mehr Informationen zur Kommunalwahl in Hadamar?

Wo finde ich mehr Informationen zur Kommunalwahl im Allgemeinen?

Erklärvideo des hessischen Rundfunks "Wie wählt man richtig? – Kommunalwahlen in Hessen"

Regierung Hessen: "Kumulieren und Panaschieren" - zur Kommunalwahl in Hessen 2016

Podcast der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung: "Total Lokal"

Die Hessische Landeszentrale für politische Bildung hat einen Podcast „Total lokal – Kommunalwahlen in Hessen“ zur anstehenden Kommunalwahl erstellt, der alles Wissenswerte rund um das Thema Kommunalpolitik und die Kommunalwahlen in Hessen erklärt, sowie den Aufbau der Hessischen Kommunalverfassung erläutert. Er eignet sich für alle, die sich im Voraus gut auf ihre Stimmabgabe vorbereiten wollen oder einfach mal wissen möchten, warum Kommunalpolitik überhaupt so wichtig ist und wie man den Wahlzettel ausfüllt. Vor diesem Hintergrund eignet sich der Podcast auch für die neuen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger und gibt ihnen wertvolle Informationen zur Ausübung ihres Mandats. 

https://hlz.hessen.de/themen/podcasts/total-lokal/

Bild: Hessische Landeszentrale für pol. Bildung

Ihre Ansprechpartner

Rainer Schmidt, Amtsleiter
Ansprechpartner für: Zentrale Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten, Städtische Gremien, Körperschaftsbüro, Liegenschaften, Kulturelle Einrichtungen und Wahlen

Rathaus/1. Obergeschoss/Zimmer 22
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E-Mail: r.schmidt(at)stadt-hadamar.de

Mareike Hartmann
Ansprechpartnerin für: Standesamt, Friedhofsverwaltung und Wahlen

Neues Verwaltungsgebäude/Erdgeschoss/Zimmer 8
Tel: +49 (0) 64 33 / 89 133
Fax: +49 (0) 64 33 / 89 170
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