Amtliche Bekanntmachung: Bauleitplanung der Stadt Hadamar
Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Im Hinteren Kirchfeld“ mit Änderung des Flächennutzungsplans
Stadt Hadamar, Kernstadt
Hier: Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar hat in ihrer Sitzung am 06.02.2025 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss zum Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Im Hinteren Kirchfeld“ mit teilbereichsbezogener Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Beschluss zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.
Die Bauleitplanung soll die planungsrechtliche Grundlage für die Anlage einer PV-Freiflächenanlage zur Versorgung des Klinikbetriebes der Vitos Weil-Lahn gemeinnützige GmbH schaffen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Fläche von 1,25 ha umfasst die Flurstücke 34 teilweise und 39 in der Flur 33, Gemarkung Hadamar (siehe Übersichtsplan, unmaßstäblich).
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst nur das Flurstück 39.
Es wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht, dass der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf der Bauleitpläne bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie die bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen
vom 17. März 2025 bis einschließlich 23. April 2025
auf der Homepage der Stadt Hadamar unter https://www.hadamar.de/bauen/bebauungsplaene veröffentlicht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird bekanntgemacht, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
1. Umweltbericht mit
- Darstellung und Berücksichtigung der in Fachgesetzen und -plänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes
- Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrade der Umweltprüfung
- Bestandsaufnahme der von der Planung möglicherweise betroffenen Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 7 Nr. a-j BauGB
- Prüfung und Bewertung der voraussichtlichen umweltrelevanten Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter
- Beschreibung der geplanten Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
- Bearbeitung der naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung.
2. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Bestandserfassung der Tiergruppen Vögel und Reptilien, Bewertung der Wirkfaktoren des Vorhabens sowie Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung und Entwicklung
3. Umweltbezogene Stellungnahmen zu folgenden Themen:
- Kampfmittel
- Beanspruchung landwirtschaftlicher Flächen
- Starkregen
- Altlasten
- Artenschutz
- Immissionsschutz (Blendwirkung)
- Orts- und Landschaftsbild
- Biotopschutz
- Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
- Monitoring.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können,
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können,
- dass während o.g. Frist die Planunterlagen in Papierform im Bauamt der Stadt Hadamar, Untermarkt 1, II. Stock im Rathaus zur Einsichtnahme der während allgemeinen Dienststunden
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme ausliegen.
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Hadamar, den 12.03.2025
Der Magistrat
Michael Ruoff, Bürgermeister