Amtliche Bekanntmachung: Bauleitplanung der Stadt Hadamar
Bebauungsplan „Im Dammfeld“ mit Änderung des Flächennutzungsplans
Stadt Hadamar, Kernstadt
Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar hat in ihrer Sitzung am 13.09.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Dammfeld“ mit Änderung des Flächennutzungsplans und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Vitos Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie auf dem Mönchsberg in Hadamar bietet Diagnostik und Therapie in Form von stationärer, tagesklinischer oder auch ambulanter Behandlung an. Die Bauleitplanung soll die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Ersatzbau des bestehenden Gebäudes in der Konviktstraße (Begleitender psychiatrischer Dienst) schaffen. Zusätzlich sollen zwei 2 Mehrfamilienhäuser für Klinikmitarbeiter/innen sowie Ärztepersonal im praktischen Jahr errichtet werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Fläche von 1,026 ha umfasst die Flurstücke 1/6 (teilweise) und 2/20 in der Flur 20, Gemarkung Hadamar (siehe Übersichtsplan, unmaßstäblich)
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst nur das Flurstück 2/20.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Auslegung durchgeführt. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung Gelegenheit zur Erörterung gegeben wird.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Im Dammfeld“ mit Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung, Umweltbericht und Artenschutzbeitrag liegt in der Zeit vom
17. März 2025 bis einschließlich 23. April 2025
im Bauamt der Stadt Hadamar, Untermarkt 1, II. Stock im Rathaus zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr zur Einsichtnahme aus.
Die Unterlagen zum Verfahren können auch auf der Internetseite der Stadt Hadamar unter der Adresse https://www.hadamar.de/bauen/bebauungsplaene abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Hinweise zu den Planunterlagen abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen können auch elektronisch per E-Mail übermittelt werden, diese richten Sie bitte an: bauamt(at)stadt-hadamar.de.
Hadamar, den 12.03.2025
Der Magistrat
Michael Ruoff, Bürgermeister