Aktuelles aus dem Rathaus

Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Hadamar - Bebauungsplan „Sondergebiet Krankenhaus - Am Mönchberg“ - 1. Änderung

Stadt Hadamar, Kernstadt

 

Bauleitplanung der Stadt Hadamar

Bebauungsplan „Sondergebiet Krankenhaus - Am Mönchberg“ - 1. Änderung 
Stadt Hadamar, Kernstadt

Hier:    Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar hat in ihrer Sitzung am 06.02.2025 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss zum Bebauungsplan „Sondergebiet Krankenhaus - Am Mönchberg“ - 1. Änderung sowie den Beschluss zur Beteiligung der Behörden und Träger öffent-licher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.
Die Bauleitplanung soll die planungsrechtliche Grundlage für die Sicherung und Entwicklung des Klinikgeländes der Vitos Weil-Lahn gemeinnützige GmbH schaffen. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Fläche von rund 9,07 ha umfasst die Flur-stücke 36/3, 36/4, 38/2, 39, 40/1, 41/1 in der Flur 21 sowie die Flurstücke 40 teilweise und 41 in der Flur 33, Gemarkung Hadamar (siehe folgende Übersichtskarte, unmaßstäblich).
 
Es wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht, dass der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung und Umweltbericht, sowie die bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen

vom 17. März 2025 bis einschließlich 23. April 2025

auf der Homepage der Stadt Hadamar unter https://www.hadamar.de/bauen/bebauungsplaene veröffentlicht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird bekanntgemacht, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
1.    Umweltbericht mit 
-    Darstellung und Berücksichtigung der in Fachgesetzen und -plänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes 
-    Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrade der Umweltprüfung
-    Bestandsaufnahme der von der Planung möglicherweise betroffenen Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 7 Nr. a-j BauGB
-    Prüfung und Bewertung der voraussichtlichen umweltrelevanten Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter
2.    Umweltbezogene Stellungnahmen zu folgenden Themen:
-    Kampfmittel
-    Starkregen
-    Altlasten
-    Artenschutz
-    Orts- und Landschaftsbild
-    Baumbestand
-    Monitoring.

Es wird darauf hingewiesen, 
-    dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
-    dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können,
-    dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bau-leitplan unberücksichtigt bleiben können,
-    dass während o.g. Frist die Planunterlagen in Papierform im Bauamt der Stadt Hadamar, Un-termarkt 1, II. Stock im Rathaus zur Einsichtnahme während der allgemeinen 

Dienststunden Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme ausliegen. 

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteili-gung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hadamar, den 12.03.2025
Der Magistrat
Michael Ruoff, Bürgermeister