Aktuelles aus dem Rathaus

Amtliche Bekanntmachung

1. Änderungssatzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Hadamar (SpappStS)

1. Änderungssatzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Hadamar (SpappStS)

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05. Februar 2026 (GVBl. Nr. 8), der §§ 1, 2, 3 und 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. Nr. 24) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar am 10.09.2026 die folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Hadamar vom 06.12.2013 beschlossen:

 

Artikel 1

Der § 4 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Neufassung:

1. für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 

a) in Spielhallen 17 v.H. der Bruttokasse, 

b) in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten 17 v.H. der Bruttokasse höchstens 75,00 €

Artikel 2

Der § 4 Abs. 1 wird um folgende Nummer 4 ergänzt:

  1. Für Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden, oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben, soll der Steuersatz 30 v. H. der Bruttokasse, je angefangenem Kalendermonat und Apparat, betragen. 

 

Artikel 3

§ 4 wird um folgenden Absatz ergänzt:

(3) Ist der Betrag der Bruttokasse bei einem Gerät und in einem Kalendermonat negativ, findet eine Verrechnung mit dem Betrag der Bruttokasse anderer Geräte oder für andere Kalendermonate nicht statt. 

 

Artikel 4

Diese 1. Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2026 in Kraft. 

Hadamar, 11. September 2026

Der Magistrat der Stadt Hadamar

gez. Michael Ruoff, Bürgermeister