Aktuelles aus dem Rathaus

Amtliche Bekanntmachung: Bauleitplanung der Stadt Hadamar

Bebauungsplan „Bebauungsplan zwischen L 3278 und K 479“ im Regelverfahren mit paralleler Flächennutzungsplanänderung der Stadt Hadamar, Ortsteil Niederzeuzheim

Abbildung: Geltungsbereich

Bebauungsplan „Bebauungsplan zwischen L 3278 und K 479“ im Regelverfahren mit paralleler Flächennutzungsplanänderung der Stadt Hadamar, Ortsteil Niederzeuzheim

Hier:  Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)  

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar hat in ihrer Sitzung vom 23.10.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bebauungsplan zwischen L 3278 und K 479“ im Regelverfahren mit integriertem Grünordnungsplan, artenschutzrechtli-cher Betrachtung und Umweltprüfung mit Umweltbericht sowie die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes parallel zum B-Planverfahren und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behör-den und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Zur Standortsicherung des Autohauses Ulrich in der Brückenmühle 1 in Hadamar-Niederzeuzheim wird eine geringfügige Erweiterung der Betriebsfläche notwendig. Diese soll östlich an den Bestand erfolgen und dient in erster Linie zur Neuordnung und Erweiterung von Kfz-Ausstellungsflächen. Das Betriebsgelände des Autohauses ist mit dem Flurstück der Brückenmühle vereint. Aufgrund dieses Zusammenhanges sowie der Mängel des bestehen-den Bebauungsplanes Flur 32 und Flur 34 entsteht der bauleitplanerische Handlungsbedarf. Ziel ist es, die städtebaulichen Parameter dem Bestand rechtssicher anzupassen sowie die notwendige Erweiterung zur Standortsicherung des Betriebes vorzunehmen. In Teilen geht die aktuelle Nutzung bereits über den planungsrechtlichen Bestand hinaus.

Abweichend zum Aufstellungsbeschluss vom 23.10.2020 wurde der Geltungsbereich zum Nachweis des naturschutzrechtlichen Ausgleichs um das Flurstück 97 in Flur 34 der Gemar-kung Niederzeuzheim erweitert.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Auslegung durchgeführt. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass den Bürgern im Rahmen dieser öffentli-chen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Erörterung gegeben wird.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Bebauungsplan zwischen L 3278 und K 479“ sowie der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht sowie integriertem Grünordnungsplan und artenschutzrechtlicher Bewertung liegt in der Zeit vom: 29.03.2021 bis einschließlich 29.04.2021 im Bauamt der Stadt Hadamar, Untermarkt 1, II. Stock im Rathaus zu jedermanns Einsicht aus. Die Einsichtnahme kann nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 06433 89-127 oder 06433 89 159 unter Einhaltung der jeweils geltenden Schutz- und Hygienevorschriften der Corona-Pandemie erfolgen. Entsprechende Vorkehrungen wer-den von der Stadt Hadamar getroffen:
während der allgemeinen Dienststunden:

  • Montag bis Freitag: 08.00  - 12.00 Uhr
  • Donnerstagnachmittags: 14.00 - 17.00 Uhr

Die Unterlagen zum Verfahren können auf Internetseiten/Onlineportalen abgerufen werden:

Stadt Hadamar:  https://www.hadamar.de/bauen/laufende-verfahren
Bauleitplanung Hessen:  https://bauleitplanung.hessen.de/sites/bauleitplanung.hessen.de/files/Hadamar_B.pdf
Planungsbüro Sabine Kraus:  www.stadtundfreiraum.de/beteiligungsverfahren/bauleitplanverfahrenniederzeuzheim

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen und Hinweise zu den Planunter-lagen vorbringen oder zur Niederschrift vortragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Planungsbüro Sabine Kraus - Stadt und Freiraum - aus Limburg mit der Durchführung des Verfahrens nach § 4b BauGB beauftragt worden ist.

Übersichtskarte Geltungsbereich


Bebauungsplan „Zwischen L 3278 und K 479“
Der Geltungsbereich umfasst ca. 7.630 m²
Flur 32: Flurstücke 32/4, 32/5, 32/7, 32/8, 32/10, 32/11, 32/14
Flur 34: Flurstücke 56/2, teilweise, 55/3, 55/4 teilweise, 56/3, 56/4, 81/28, 81/8 teilweise, 97

(Geltungsbereich Plankarte unmaßstäblich)

 

Hadamar,  10.03.2021

Der Magistrat
Michael Ruoff,Bürgermeister