Aktuelles aus dem Rathaus

Amtliche Bekanntmachung: Bebauungsplan „Siegener Straße 25 bis 33“ der Stadt Hadamar, Ortsteil Oberzeuzheim

Bauleitplanung der Stadt Hadamar

Lageplan Siegener Straße, Oberzeuzheim

Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Hadamar
Bebauungsplan „Siegener Straße 25 bis 33“ der Stadt Hadamar, Ortsteil Oberzeuzheim


Hier:
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar hat in ihrer Sitzung vom 17.10.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Siegener Straße 25 bis 27“ im Regelverfahren mit integriertem Grünordnungsplan, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Umweltprüfung mit Umweltbericht und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel des Bauleitplanverfahrens ist es, die Grundstücksflächen im Außenbereich als Mischgebiet auszuweisen. Dies entspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und ergänzt die vorangegangene Siedlungsentwicklung der Umgebung (Bebauungsplan Siegener Straße).


Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Auslegung durchgeführt. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass den Bürgern im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Erörterung gegeben wird.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Siegener Straße 25 bis 33“ mit Begründung und Umweltbericht sowie integriertem Grünordnungsplan und artenschutzrechtlicher Betrachtung liegt in der Zeit vom:

08.03.2021 bis einschließlich 09.04.2021

im Bauamt der Stadt Hadamar, Untermarkt 1, II. Stock im Rathaus zu jedermanns Einsicht aus. Die Einsichtnahme kann nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 06433 89-127 oder 06433 89-159 unter Einhaltung der jeweils geltenden Schutz- und Hygienevorschriften der Corona-Pandemie erfolgen. Entsprechende Vorkehrungen wer-den von der Stadt Hadamar getroffen:

Während der allgemeinen Dienststunden

  • Montags bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
  • Donnerstagnachmittags 14.00 - 17.00 Uhr

Die Unterlagen zum Verfahren können auf Internetseiten/Onlineportalen abgerufen werden:

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen und Hinweise zu den Planunter-lagen vorbringen oder zur Niederschrift vortragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Planungsbüro Sabine Kraus - Stadt und Freiraum - aus Limburg mit der Durchführung des Verfahrens nach § 4b BauGB beauftragt worden ist.

Übersichtskarte Geltungsbereich
Bebauungsplan „Siegener Straße 25 bis 33“
Geltungsbereich: Flurstücke 1/6, 4/2 und 4/3, Flur 41 Gemarkung Oberzeuzheim
(Geltungsbereich Plankarte unmaßstäblich)

Hadamar,
Der Magistrat
Michael Ruoff
Bürgermeister