In der kalten Jahreszeit müssen Wasserzähler und Wasserleitungen so geschützt werden, dass keine Schäden durch Frost entstehen können.
Der Hauseigentümer haftet für alle Schäden, die an mangelhaft geschützten Wasserzähler und Wasserleitungen entstehen.
Wasserzähler und Leitungen in Neubauten die nicht genutzt werden, sind ebenfalls vor Frost zu schützen. Das selbe gilt für unbewohnte Häuser.