Aktuelles aus dem Rathaus

Die Straßen müssen gereinigt werden

Das Ordnungsamt der Stadt Hadamar erinnert an die Verpflichtung zur regelmäßigen Straßenreinigung.

Das Ordnungsamt der Stadt Hadamar erinnert alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer an ihre Verpflichtung zur regelmäßigen Straßenreinigung. Grundlage ist die Straßenreinigungssatzung der Stadt Hadamar (Straße und Verkehr).

Demnach sind die an Grundstücke angrenzenden Bereiche sauber und ordnungsgemäß zu halten. Die Reinigungspflicht umfasst unter anderem Fahrbahnen, Gehwege, Parkflächen, Böschungen, Straßenrinnen sowie die Einläufe der Straßenkanäle.

Zur regelmäßigen Reinigung gehören neben dem Kehren auch das Entfernen von Laub, Schmutz, Unrat und sonstigen Verunreinigungen. Darüber hinaus sind Grünbewuchs und Unkraut aus Pflasterfugen sowie im Bereich von Verkehrszeichen und Laternenmasten zu beseitigen.

Die Stadt Hadamar bittet alle Bürgerinnen und Bürger, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen und so zu einem gepflegten Stadtbild sowie zur Verkehrssicherheit beizutragen.