Aktuelles aus dem Rathaus

Die Straßenverkehrsbehörde informiert:

Bordsteinrampen sind im öffentlichen Straßenraum nicht zulässig und sind zu entfernen.

Bordsteinrampen, die zwischen den Bordstein und die Straße gelegt werden, gewinnen immer mehr an Popularität. Ihr Nutzen liegt scheinbar auf der Hand: Sie sollen die Auf- und Abfahrt auf das eigene Grundstück erleichtern und auch die Reifen entlasten. 

Auch bei Verkehrsteilnehmenden im Stadtgebiet Hadamar sind sie beliebter denn je. Im Rahmen der regelmäßigen Kontrollfahrten musste die Straßenverkehrsbehörde feststellen, dass im hiesigen Stadtgebiet vermehrt Bordsteinrampen im Zufahrtsbereich der Grundstücksein- und Ausfahrten ausgelegt wurden.

Hessen Mobil hat uns darauf hingewiesen und gebeten, darauf aufmerksam zu machen, dass die Verwendung von Borsteinrampen, die vor Grundstückszufahrten in die Rinne gelegt werden (z. B. aus Gummi/Plastik oder Holz) um eine bequemere Zufahrt zu ermöglichen, eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellen. Eine Erlaubnis wird aber regelmäßig nicht erteilt, weil die Entwässerung der Straße beeinträchtigt wird, die Rampen die Durchführung des Winterdienstes einschränken und andere Verkehrsteilnehmende gefährdet werden. 

Durch Bordsteinrampen kann es beispielsweise zu Stürzen von Radfahrern, Sachschäden an anderen Fahrzeugen oder zu Verletzungen von Fußgängern kommen, wenn ein Fahrzeug die Bordsteinrampe streift und diese weg katapultiert. Im Winter besteht die erhöhte Gefahr, dass die mobilen Bordsteinrampen durch die Pflüge der Winterdienstfahrzeuge erfasst und zu Geschossen werden. Im schlimmsten Fall können andere Verkehrsteilnehmende – gleich, ob zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem PKW – von der Bordsteinrampe getroffen und schwer verletzt werden. 

Die Straßenverkehrsbehörde weist daher alle Eigentümer und Anlieger auf die Pflicht zur Entfernung entsprechend angebrachter Bordsteinrampen hin. 

In den nächsten Wochen wird die Straßenverkehrsbehörde verstärkt auf die Verwendung von Bordsteinrampen achten und zur Beseitigung auffordern.