Aktuelles aus dem Rathaus

Die Straßenverkehrsbehörde informiert:

Bordsteinrampen gefährden die Verkehrssicherheit und müssen entfernt werden

Im Stadtgebiet Hadamar ist zunehmend festzustellen, dass Anliegerinnen und Anlieger Überfahrhilfen, Auffahrkeile oder Bordsteinrampen an Bordsteinkanten oder in Straßenrinnen vor ihren Grundstückszufahrten anbringen. Diese Konstruktionen, die häufig aus Holz, Metall oder Kunststoff bestehen, sollen ein bequemeres Ein- und Ausfahren auf die Privatgrundstücke ermöglichen. Die Verwendung solcher Rampen im öffentlichen Verkehrsraum an den Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen ist jedoch nicht erlaubt.

Hessen Mobil hat uns darauf hingewiesen und gebeten, darauf aufmerksam zu machen, dass die Verwendung von Borsteinrampen, eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellen. Eine Erlaubnis wird aber regelmäßig nicht erteilt, weil die Entwässerung der Straße beeinträchtigt wird, die Rampen die Durchführung des Winterdienstes einschränken und andere Verkehrsteilnehmende gefährdet werden.

Die genannten Hilfsmittel können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, die Oberflächenentwässerung behindern und erschweren zudem die Arbeit der Straßenreinigung und des Winterdienstes. Insbesondere bei Starkregenereignissen können die genannten Hilfsmittel die Entwässerungswirkung der Straßenrinnen stark beeinträchtigen. Ein ordnungsgemäßer Ablauf kann somit nicht mehr gewährleistet sein. Besonders für Radfahrende stellen die Rampen eine potenzielle Gefahr dar, da die abrupten Höhenunterschiede oder unebenen Übergänge das Unfallrisiko erhöhen können – insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen oder widrigen Wetterbedingungen.

Wir bitten die betroffenen Straßenanlieger und Grundstückseigentümer, die Bordsteinrampen unverzüglich zu entfernen. In den nächsten Wochen wird das Ordnungsamt verstärkt auf die Verwendung von Bordsteinrampen an den Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen achten und zur Beseitigung auffordern.

Auf Antrag und nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten durch das Bauamt und die Straßenverkehrsbehörde kann eine Bordsteinabsenkung durch das Bauamt genehmigt werden. Die Kosten für eine Bordsteinabsenkung sind durch den Grundstückseigentümer zu tragen. Entsprechende Anträge können per E-Mail an bauamt@stadt-Hadamar.de gestellt werden.

Straßenverkehrsbehörde
Stadt Hadamar