Der Landkreis Limburg-Weilburg stellt im Rahmen seines Haushaltsplanes Vereinsfördermittel in Säule E des Zukunftsfonds Limburg-Weilburg, Stark und Innovativ, zur Verfügung. Dadurch soll die wichtige soziale, gesellschaftliche, kulturelle, sportliche und gesundheitliche Bedeutung der Arbeit in den Vereinen bestätigt werden.
Die Förderung erstreckt sich grundsätzlich auf alle gemeinnützigen örtlichen Vereine. Die Vereinsarbeit soll dem sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen, sportlichen und gesundheitlichen Wohl der Bevölkerung dienen und allen Bevölkerungskreisen offenstehen. Ausgenommen von der Förderung sind Vereine, die wirtschaftliche, politische, private oder religiöse Ziele verfolgen, deren Aktivitäten vorrangig in der Pflege der Geselligkeit liegen oder, die reine Interessenvertretungen sind sowie Fördervereine.
Vor dem Hintergrund diverser Krisensituationen der letzten Jahre, wie zum Beispiel dem Anstieg der Energiepreise aufgrund der Corona-Pandemie oder dem Krieg in der Ukraine, soll auch in diesem Jahr mit dieser Förderung der Verein insbesondere in außergewöhnlichen Notlagen unterstützt werden.
Nach der Richtlinie des Landkreis Limburg Weilburg konzentriert sich die Förderung auf folgende Schwerpunkte:
- Förderung besonderer allgemeiner Notlagen (z. B. Zuschüsse für Energiemehrkosten, Hilfen bei Pandemien)
- Integrationsmaßnahmen- und Projekte von Personen mit und ohne Migrationshintergrund
- Auftritte von Vereinen über die Landkreisgrenze hinaus bei ungedeckten Kosten
- Ausrichtung von Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung bei ungedeckten Kosten
- Anschaffungen (z. B. Uniformen, Kostüme und Trachten bei mindestens fünfjähriger Verwendung, Vereinsfahnen und Banner)
- Maßnahmen zur Anerkennung und Würdigung ehrenamtlichen Engagements
- Präventionsmaßnahmen für den Schutz vor jeder Form von Gewalt – körperlicher, seelischer und sexualisierter
- Inklusionsmaßnahmen
- Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
- Förderung der Seniorenarbeit
Bei allen förderfähigen Maßnahmen sind vorrangig immer Förderungen aus Gemeinde-, Stadt-, Landes-, Bundes-, Verbandstöpfen etc. in Anspruch zu nehmen. Insofern sind die Kreiszuschüsse als subsidiär anzusehen.
Von der Förderung ausgenommen sind Kleidungsstücke, allgemeine Einrichtungsgegenstände, Nahrung sowie Dekorations- und Verbrauchsmaterialien. Gefördert werden hingegen Gegenstände, die dem überwiegenden Kernbereich des Vereinszwecks dienen und die nicht für eine anderweitige (insbesondere private) Verwendung vorgesehen sind. Da die Anschaffung von persönlicher Sportbekleidung (Trikots, Fußballschuhe etc.) nicht dem überwiegenden Kernbereich zuzuordnen sind, kann hierfür keine Förderung erfolgen.
Der Gesamtbetrag der für die Stadt Hadamar im Jahr 2025 zur Verfügung gestellt wird beträgt 11.561 €.
Antragsberechtigt im Sinne der Förderrichtlinie sind grundsätzlich die Städte und Gemeinden im Landkreis Limburg-Weilburg. Die jeweiligen Vereine haben Ihre Vorhaben daher bei den Städten und Gemeinden einzureichen. Die Anträge können Sie bis zum 21.05.2025 bei der Stadtverwaltung Hadamar, Untermarkt 1, 65589 Hadamar einreichen. Ihrem Antrag sind beizufügen eine ausführliche Maßnahmen- bzw. Projektbeschreibung, einen Kosten- und Finanzierungsplan (inkl. Angebote bzw. Kostenvoranschläge), aus dem die Höhe der Unterfinanzierung hervorgeht und der Nachweis der Gemeinnützigkeit.
Weitere Auskünfte erteilt Frau Steinebach zu den Geschäftszeiten telefonisch 06433/89125 oder per Email m.steinebach(at)stadt-hadamar.de