25.000 Euro für die Erstellung eines Kommunalen Entwicklungskonzepts (KEK) als Grundlage für die Bewerbung um das Dorfentwicklungsprogramm
Einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Aufnahme in das hessische Dorfentwicklungsprogramm hat die Stadt Hadamar am Donnerstag, 2. Juli 2026, gemacht. In der Schlossaula überreichte der Erste Kreisbeigeordnete Jörg Sauer einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 25.000 Euro für die Erstellung eines Kommunalen Entwicklungskonzepts (KEK) an Bürgermeister Michael Ruoff. Das Konzept bildet die zentrale Voraussetzung für die Bewerbung der Stadt als Förderschwerpunkt im Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen.
Die Stadtverordnetenversammlung Hadamar hatte bereits am 6. Februar 2025 beschlossen, eine Bewerbung für das Dorfentwicklungsprogramm vorzubereiten. Das Verfahren umfasst die Kernstadt Hadamar sowie die Stadtteile Niederhadamar, Faulbach, Niederzeuzheim, Oberzeuzheim, Steinbach, Oberweyer und Niederweyer. Die Erstellung des Kommunalen Entwicklungskonzepts (KEK) wird im Rahmen des Förderprogramms Dorfmoderation mit einer Förderquote von 80 Prozent der Nettokosten unterstützt. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 44.000 Euro, davon sind 31.250 Euro förderfähig. Der jetzt übergebene Zuwendungsbescheid umfasst einen Zuschuss in Höhe von 25.000 Euro.
„In unseren Städten und Gemeinden findet das tägliche Leben statt. Deshalb ist es wichtig, dass Kommunen ihre Entwicklung regelmäßig überprüfen, Potenziale erkennen und die Weichen für die Zukunft stellen. Genau dafür wurde das Dorfentwicklungsprogramm geschaffen. Hadamar bringt dafür beste Voraussetzungen mit und verfügt über großes Potenzial, seine Ortsteile und die Kernstadt gemeinsam weiterzuentwickeln“, betonte der Erste Kreisbeigeordnete Jörg Sauer bei der Bescheidübergabe.
Das Kommunale Entwicklungskonzept dient als strategischer Leitfaden für die zukünftige Entwicklung der Kommune. Zu den verpflichtenden Bestandteilen gehören unter anderem die Vorstellung der Kommune, eine umfassende Analyse der demografischen Entwicklung, des kulturgeschichtlichen Erbes, des Ortsbildes und der Innenentwicklung, die Erfassung der örtlichen Infrastruktur sowie des kommunalen und bürgerschaftlichen Engagements. Darüber hinaus werden Stärken und Schwächen analysiert, Entwicklungsziele und Handlungsfelder definiert sowie die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger dokumentiert. Ebenso werden die finanzielle Ausgangslage und das Engagement der Kommune während des Dorfentwicklungsprozesses dargestellt.
Über diese Mindestanforderungen hinaus plant die Stadt Hadamar einen besonders intensiven Beteiligungsprozess. Bürgerinnen und Bürger sollen frühzeitig und umfassend in die Erarbeitung des Entwicklungskonzepts eingebunden werden, damit möglichst viele Ideen und Perspektiven in die zukünftige Entwicklung der Stadt und ihrer Ortsteile einfließen. Den Auftakt der Bürgerbeteiligung bildete eine Online-Befragung im Mai dieses Jahres, an der sich rund 750 Bürgerinnen und Bürger beteiligten. Auf die Befragung folgte als zweiter Beteiligungsschritt eine gemeinsame Ortsbegehung im Rahmen der Erstellung des Kommunalen Entwicklungskonzepts.
Bürgermeister Michael Ruoff dankte für den Förderbescheid und hob die Bedeutung des Programms sowohl für die Kommune als auch für private Eigentümer hervor. „Ich danke dem Landkreis und dem Land Hessen für diesen Förderbescheid. Er ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer erfolgreichen Dorfentwicklung in Hadamar. Unsere Stadt lebt von der Vielfalt in der Einheit mit der Kernstadt und den Stadtteilen. Dabei kommt es auf die dörflichen Strukturen mit ihrem Zusammenhalt und Engagement genauso an, wie auf die Kernstadt mit ihren historischen Baudenkmälern und beachtlicher Bedeutung als Grundzentrum für die Stadtteile. In der Kernstadt befinden sich weiterführende Schulen, Behörden, kirchlich zentrale Stellen, das Gesundheitszentrum St. Anna, Arztpraxen, Apotheken, unser Schwimmbad, große Sportstätten und vor allem die Einkaufsmärkte für die Grundversorgung. Diese Funktionen eines Mittelzentrums kommen der gesamten Region zugute und können nur gemeinsam mit allen Bürgerinnen und Bürgern des Hadamarer Landes nachhaltig weiterentwickelt werden“, erklärte Bürgermeister Michael Ruoff. Besonders wichtig sei ihm dabei, dass nicht nur kommunale Projekte gefördert würden: „Das Dorfentwicklungsprogramm richtet sich ausdrücklich auch an private Eigentümerinnen und Eigentümer. Wer sein Haus sanieren oder umnutzen möchte, kann von attraktiven Fördermöglichkeiten profitieren. Das Verfahren ist vergleichsweise niedrigschwellig, mit überschaubarem Aufwand verbunden und wirtschaftlich sehr interessant. Deshalb hoffe ich auf eine breite Beteiligung unserer Bürgerinnen und Bürger, sobald wir den Zuschlag für das Programm erhalten.“
Die Bewerbungsfrist für die Anerkennung als Förderschwerpunkt im Dorfentwicklungsprogramm 2027 endet am 1. Februar 2027. Das Kommunale Entwicklungskonzept soll bis Ende des Jahres 2026 fertiggestellt werden.
Derzeit sind im Landkreis Limburg-Weilburg die Kommunen Elz, Mengerskirchen, Waldbrunn, Hünfelden und Dornburg als Förderschwerpunkte der Dorfentwicklung anerkannt. Nach einer erfolgreichen Aufnahme in das Programm steht einer Kommune für die Umsetzung kommunaler Projekte ein Finanzrahmen von rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die kommunale Förderquote beträgt – abhängig von der jährlichen Festlegung – zwischen 60 und 80 Prozent der förderfähigen Nettokosten.
Darüber hinaus eröffnet das Dorfentwicklungsprogramm auch privaten Eigentümerinnen und Eigentümern in festgelegten Fördergebieten – in der Regel den historischen Ortskernen – attraktive Fördermöglichkeiten. Unterstützt werden unter anderem Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen, Umnutzungen und Erweiterungen bestehender Gebäude, städtebaulich verträgliche Rückbaumaßnahmen und Ersatzbauten sowie die Gestaltung und ökologische Aufwertung von Hof-, Garten- und Grünflächen. Die Förderung beträgt 35 Prozent der förderfähigen Nettoausgaben, maximal 45.000 Euro je Objekt, bis zu 60.000 Euro für Kulturdenkmäler sowie ebenfalls bis zu 60.000 Euro für den Umbau von Wirtschaftsgebäuden zur Schaffung von bis zu drei Wohneinheiten. Förderfähig sind Maßnahmen ab 10.000 Euro förderfähigen Nettokosten.