Aktuelles aus dem Rathaus

Gebührenanpassung für Wasser und Abwasser ab dem 01.01.2024

Stadt Hadamar informiert

Nach den Vorgaben des § 10 des Hessischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und unter Beachtung der allgemeinen gesetzlichen Vorgaben für die Haushaltsplanung und Ausführung sind die Gebühren für Frischwasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser für den Doppelhaushalt 2024 und 2025 kalkuliert worden. Die Gebührensätze sind jeweils ein Mittelwert für die beiden Haushaltsjahre.

Neben den Aufwendungen für die laufende Verwaltung und Unterhaltung sind die direkten Personalkosten, sowie die Kostenanteile der allgemeinen Verwaltung Bestandteil der Kalkulation. Neben den Abschreibungen sind auch kalkulatorische Eigenkapitalzinsen berücksichtigt worden. Nach den vorläufigen Ermittlungen der Gebührenhaushalte der Jahre 2018 bis 2022 haben sich für die Bereiche Frischwasser und Niederschlagswasser kumulierte Unterdeckungen ergeben, für den Bereich Schmutzwasser besteht noch ein kumulierter Überschuss, der bei der Festlegung der Gebührenhöhe zu einer Minderung des berechneten kostendeckenden Gebührensatzes genutzt werden konnte.

Während der Datenerfassung zur Kalkulation der Gebühren wurde festgestellt, dass die erhöhte Inflation gekoppelt mit der Verteuerung der Energie die Kosten für die Ver- und Entsorgung stark erhöht haben. Hinzu kommen die im Vergleich zu den Vorjahren starken Steigerungen der Personalkosten und die in den vergangenen beiden Jahren getätigten Investitionen in die Sicherung der Trinkwasserversorgung mit der neu gebauten Trinkwasserleitung. Weiterhin wurden die für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 geplanten Maßnahmen im Wasserleitungs- und Kanalbau (Mainzer Landstraße, Borngasse in Oberweyer, Steinstraße etc.) in der Kalkulation vorsichtig aber angemessen berücksichtigt.

Insgesamt führt die zuvor geschilderte Ausgangslage zu einem zum Teil deutlichen Mehrbedarf und damit zur Notwendigkeit der Gebührenanhebung, da es sich nach den gesetzlichen Vorgaben um Benutzungsgebühren handelt, die kostendeckend sein müssen. Eine Deckung durch andere allgemeine Steuern und Abgaben ist untersagt.

Für das Frischwasser wurde eine kostendeckende Gebühr von 2,20 €/cbm (netto) ermittelt. Auf den Abbau der bisher ermittelten Unterdeckung wird vorerst aufgrund des starken Anstieges der kostendeckenden Gebühr verzichtet.

Für das Schmutzwasser wurde eine kostendeckende Gebühr von 2,49 €/cbm ermittelt. Durch die kumulierte Überdeckung im entsprechenden Gebührenhaushalt, die per gesetzlicher Grundlage im § 10 KAG abgebaut werden muss, konnte die kostendeckende Gebühr auf 2,45 €/cbm gesenkt und festgesetzt werden.

Für das Niederschlagswasser wurde eine kostendeckende Gebühr von 0,54 €/qm ermittelt. Zur Minderung der kumulierten Unterdeckung ist eine moderat höhere Gebühr von 0,55 €/qm festgelegt worden.

Bürgermeister Michael Ruoff informiert trotz der bevorstehenden Erhöhungen:,, Im Vergleich zu den weiteren Kommunen im Landkreis Limburg-Weilburg liegt die Stadt Hadamar mit den neuen Gebührensätzen, insbesondere für Frisch- und Abwasser, weit unter den Durchschnittswerten in Kreisgebiet.“ Der Durchschnittspreis der Kommunen im Kreisgebiet für Frischwasser liegt nämlich bei 2,88 €/cbm (netto), für Abwasser bei 3,51 €/cbm und für Niederschlagswasser bei 0,60 €/cbm.

Zu den geänderten Satzungen. Diese finden Sie im Reiter "Wasser".