Aktuelles aus dem Rathaus

Mehr Verkehrssicherheit durch Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeiten und weiteren Verkehrsregeln

Die Straßenverkehrsbehörde informiert

Foto (Stadt Hadamar): Bürgermeister Michael Ruoff (links) und Ordnungsamtsleiter Peter Wilhelmy bei einer verkehrstechnischen Ortsbegehung in Hadamar.

Innerhalb des Stadtgebietes Hadamar, aber auch in den Stadtteilen, sind die Gemeindestraßen überwiegend als Tempo 30-Zone oder auch als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert. Dies hat zur Folge, dass abseits der Hauptverkehrsstraßen nicht schneller als 30 km/h auf allen Straßen, die innerhalb der Zone liegen bzw. noch erheblich langsamer gefahren werden darf. Ziel der Geschwindigkeitsreduzierung ist es, gerade in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrraddichte, sowie hohem Querungsbedarf eine Verkehrsberuhigung zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer und Anwohner zu erreichen.

Sehr häufig erreichen uns Hinweise aus der Hadamarer Bevölkerung zu verantwortungslosem und rücksichtslosem Verhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmern. Anlieger kritisieren vermeintlich zu schnell fahrende Fahrzeuge und treten für die Einhaltung der Tempolimits in ihrer Wohnstraße ein. Im Fokus steht häufig die Sorge um die Sicherheit der Kinder.

Eine nicht angepasste Geschwindigkeit ist mit deutlichem Vorsprung die Hauptunfallursache bei Verkehrsunfällen. Eine konsequente und präventive Überwachung ist erforderlich. Aus diesem Grund werden im Stadtgebiet Hadamar sowie in den Stadtteilen regelmäßig auch mobile Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.

Es gilt, die Verkehrsteilnehmenden durch die Erhöhung der objektiven und subjektiven Entdeckungswahrscheinlichkeit zu verkehrsgerechtem und rücksichtsvollem Verhalten zu motivieren. Da eine lückenlose Verkehrsüberwachung nicht möglich ist, sind Prioritäten zu setzen und Schwerpunkte zu bilden. Das sind insbesondere solche Stellen, an denen wiederholt wichtige Verkehrsregeln missachtet werden oder bei denen es sich um besonders schutzwürdige Bereiche wie Schulwege, Nahbereiche von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Seniorenheimen und Ähnliches handelt.

Gleichzeitig möchten wir aber auch im Interesse der Anlieger an alle Fahrzeugführer appellieren, die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten einzuhalten und den Fuß vom Gas zu nehmen.

Auch ist eine stärkere Überwachung der Einhaltung der weiteren Verkehrsregeln durch die Ordnungsbehörde angezeigt. Das Halten und Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, sofern es nicht durch Verkehrszeichen oder durch Parkflächenmarkierungen ausdrücklich erlaubt ist. Dies gilt auch auf sehr breiten Gehwegen. Ebenso ist das Abstellen eines Kraftfahrzeugs mit nur zwei Rädern auf dem Gehweg, unabhängig davon, wieviel Platz dem Fußverkehr verbleibt, grundsätzlich verboten. Auch auf und links neben einem Fahrradschutzstreifen und Radfahrstreifen ist das Parken nach der Straßenverkehrsordnung generell verboten.

Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen muss zusätzlich immer ein Mindestabstand von 5 m eingehalten werden. Der 5 m-Parkverbotsbereich dient dem Schutz von querenden Fußgängern im Einmündungs- und Kreuzungsbereich. Die Sichtbeziehungen zwischen Abbiegern und dem Radverkehr werden verbessert. Rollstuhlfahrer sollen durch Bordsteinabsenkungen leichter auf- und abfahren können. Vor Bordsteinabsenkungen ist daher das Parken ebenfalls nicht zulässig.

Gerade in einer „gewachsenen“ Stadt wie Hadamar, mit vielen alten und schmalen Straßen kommt es häufig vor, dass Fahrzeuge am Straßenrand geparkt werden und damit die Straße erst zu einer „engen“ Straße machen. Nach § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Halten und Parken an engen Stellen verboten. Eine Stelle gilt dann als eng, wenn eine Restfahrbahnbreite von 3,05 m nicht vorhanden ist.

Bleibt also weniger Platz, haben größere Fahrzeuge, wie Müllabfuhr, Feuerwehr und Rettungsdienst ein Problem. Und dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass diese Fahrzeuge Kurven fahren oder rangieren müssen. Wertvolle Zeit geht den Einsatzkräften verloren, wenn sie sich erst mühsam den Weg suchen oder gar Umwege fahren müssen – fehlende Zeit, in der etwa ein Feuer nicht gelöscht werden kann.

Parken Sie also Engstellen bitte nicht zu und bedenken Sie: Der nächste Rettungseinsatz könnte bei Ihnen sein!

Ziel der Verkehrssicherheit ist die körperliche Unversehrtheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer. Im Vordergrund stehen vor allem die besonders gefährdeten Gruppen wie Kinder, Fußgängerinnen und Fußgänger, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen sowie Radfahrerinnen und Radfahrer.

Jede und jeder Einzelne kann Zu diesem Ziel beitragen. Mehr Verkehrssicherheit wirkt sich positiv auf die Lebensqualität in der Stadt Hadamar aus. Vor allem ein von rücksichtsvollem Miteinander geprägter Straßenverkehr ist zugleich ein sicherer Straßenverkehr.