Aktuelles aus dem Rathaus

Öffentliche Bekanntmachung

Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Beselich-Heckholzhausen – B 49

 

Öffentliche Bekanntmachung: Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn

Gz.: 2-LM-05-18-33-01-B-0002#005
Flurbereinigungsverfahren Beselich-Heckholzhausen – B 49, UF 1833

Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens  Beselich-Heckholzhausen – B 49

Mit dem Flurbereinigungsbeschluss des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation in Wiesbaden vom 06.07.2009 ist die Teilnehmergemeinschaft (TG) als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Die TG wird durch die Teilnehmer (Eigentümer und Erbbauberechtigte der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke) gebildet.

Laut § 3 des Hessischen Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 29.11.2010, Inkrafttreten der aktuellen Fassung am 14.02.2018, werden die Mitglieder des Vorstands auf eine Dauer von sieben Jahre gewählt. Daher findet in diesem Jahr durch Ablauf der Wahlperiode eine Neuwahl des Vorstands statt. Der Termin zur Vorstandswahl ist am

Dienstag, den 25. März 2025 um 19:00 Uhr im Bürgerhaus Heckholzhausen Oberdorf 5, 65614 Beselich Ortsteil Heckholzhausen.

Hiermit werden zu diesem Termin alle Teilnehmer und alle Bevollmächtigten der Teil­nehmer, die am Flurbereinigungsverfahren Beselich-Heckholzhausen – B 49 beteiligt sind, geladen.

Bevollmächtigte haben zum Wahltermin eine schriftliche Vollmacht mitzubringen.

Die Mitglieder des Vorstands und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin an­wesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.

Alle Teilnehmer oder Bevollmächtigte, auch wenn sie von mehreren Grundstückseigen­tümern bevollmächtigt wurden, haben nur eine Stimme. Dies bedeutet, dass ein Teilnehmer nicht gleichzeitig für sich und darüber hinaus als Bevollmächtigter für einen oder mehrere Teilnehmer weitere Stimmen bei der Wahlhandlung abgeben kann. Gemeinschaftliche Eigentümer (Erbengemeinschaften, Eheleute) gelten als ein Eigentümer.

In den Vorstand wählbar sind nur natürliche Personen. Diese brauchen nicht Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren zu sein. Bitte bringen Sie entsprechende Ausweise zur Überprüfung ihrer Identität mit.

Im Auftrag

gez. C. Schmitt
(Verfahrensleiter)