Aktuelles aus dem Rathaus

Öffnung der städtischen Räumlichkeiten für Vereine ab 7. Juni 2021

Bürgermeister Michael Ruoff teilt mit, dass der Magistrat der Stadt Hadamar in seiner Sitzung am Montag die Wiedereröffnung der städtischen Räumlichkeiten für Vereine beschlossen hat.

Die Räumlichkeiten werden ab Montag 7. Juni 2021 unter Einhaltung, der zu diesem Zeitpunkt geltenden Corona-Regelungen für die Vereine wieder zur Verfügung gestellt.

Die Mindestabstände sowie das Erfassung der nutzenden Personen sind dabei sicherzustellen. Ebenso sind die Vereine, nach der Nutzung von Materialien (Sportgeräte etc.), für die Reinigung selbst verantwortlich.

Die Nutzung der Umkleiden ist nur mit Maske und unter Wahrung der Abstände (je nach Größe gegebenenfalls nur in Kleingruppen) – möglichst kurz und verbunden mit einem gründlichen Lüften – gestattet. Duschen bleibt aufgrund des hohen Übertragungsrisikos untersagt. Beim Betreten und Verlassen der Halle ist ebenfalls eine Maske zu tragen.

Vor der Nutzung der Räumlichkeiten ist der Stadt Hadamar –Hauptamt- ein aktuelles Hygienekonzept vorzulegen sowie einen Hygienebeauftragten zu benennen. Erst dann kann eine Nutzung der Räumlichkeiten erfolgen.

Zusätzlich gelten folgende Nutzungsbedingungen:

  • Es ist ein Hygienekonzept vorzulegen sowie eine/n Hygienebeauftragte/n zu benennen, der/die die Einhaltung der Maßnahmen des Schutz- und Handlungskonzept etc. überwacht.
  • Der jeweilige Nutzer/Verein ist für die Einhaltung der Corona-Regelungen sowie die Durchführung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen verantwortlich.
  • Zum Nachweis von Infektionsketten ist der jeweilige Nutzer verpflichtet, über die/den jeweilige(n) Übungsleiter/in eine Teilnehmerliste zu führen.
  • Jeder nutzende Verein hat erforderliches Desinfektionsmittel für Hände/Haut sowie Gegenstände und Material im benötigten Umfang selbst vorzuhalten und zu nutzen.
  • Begegnungen von einzelnen Gruppen sind möglichst zu vermeiden.
  • Die Nutzung der Duschen ist untersagt, da hier ein hohes Übertragungsrisiko des Corona-Virus besteht.
  • Es ist, falls möglich, auf regelmäßiges und ausreichendes Stoßlüften zu achten, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird.
  • Die Nutzung der Umkleiden ist nur mit Maske und unter Wahrung der Abstände (je nach Größe gegebenenfalls nur in Kleingruppen) – möglichst kurz und verbunden mit einem gründlichen Lüften – gestattet.
  • Beim Betreten und Verlassen der Halle ist ebenfalls eine Maske zu tragen.