Aktuelles aus dem Rathaus

Stadt unterstützt Vereinsarbeit in der Corona-Pandemie

Antragstellung ab sofort und bis zum 18. April möglich

Rathaus der Stadt Hadamar (Foto: One more picture)

In ihrer Sitzung am 19. Februar hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar beschlossen, den in Hadamar ansässigen Vereinen einen einmaligen Zuschuss zur Abmilderung der durch die Pandemie bedingten Folgen auszuzahlen. Antragsberechtigt sind Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der nicht zurückgezahlt werden muss, soweit die relevanten Angaben im Antrag korrekt, vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die nur auf Antrag gewährt werden kann. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Fördersumme setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag in Höhe von 300€ und wird entsprechend dem Verhältnis der Kinder und Jugendlichen zur Gesamtmitgliederzahl um bis zu weitere 300€ erhöht. Die entsprechende Berechnungsformel lautet demnach:

(1+ Unter-18-Jährige/Gesamtanzahl Mitglieder) x 300€

Die Antragstellung kann bis spätestens zum 18.4.2021 erfolgen.

Das Antragsformular kann auf der Homepage der Stadt Hadamar heruntergeladen werden. Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge und Anlagen können per Post oder E-Mail an finanzverwaltung(at)stadt-hadamar.de übermittelt werden. Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Martina Steinebach (Tel: 06433/89-125, E-Mail: m.steinebach(at)stadt-hadamar.de) gerne zur Verfügung.