Aktuelles aus dem Rathaus

Reparaturarbeiten am Tiefbrunnen I

Gesundheitsamt genehmigt vorübergehende Anpassung der Trinkwasser-Anforderungen

Symbolbild: Wasserkreislauf (JuraKovr, Pixabay)

Das städtische Bauamt teilt mit, dass der Stadt Hadamar auf Antrag vom 12. Oktober, aufgrund des §10 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung vom Gesundheitsamt Limburg-Weilburg die Zulassung einer Abweichung erteilt wurde, das Trinkwasser aus der Wassergewinnungsanlage Tiefbrunnen I (Hadamar) abweichend von den Anforderungen nach Anlage 2, Abschnitt 2 zur TrinkwV (Grenzwert für Tetrachlorethen und Trichlorethen: 0,01 mg/l) zur Versorgung der Bevölkerung in Hadamar (Tiefzone) mit Wasser für den menschlichen Gebrauch abzugeben.

Für den Gehalt an Tetrachlorethen im an den Endverbraucher abgegebenen Trinkwasser wird befristet für die Zeit vom 12. Oktober bis 9. November 2021 eine zulässige Höchstkonzentration von 0,04 mg/l festgesetzt. Betroffen hiervon sind die Stadtteile Hadamar und Niederhadamar.

Hintergrund dieser Maßnahme ist ein zwischenzeitlicher technischer Defekt am Aktivkohlebehälter, der einen kompletten Kohle-Austausch nötig machte. Der Abbruch eines Absperrventils verursachte, dass die vorhandene Kohle aus dem Behälter herausgespült wurde. Die neue Kohle soll am kommenden Freitag eingespült werden, so dass der Filter im Laufe der kommenden Woche wieder in Betrieb genommen werden kann.

Der vom Gesundheitsamt genehmigte neue Grenzwert entspricht dem Grenzwert der WHO und ist nicht gesundheitsschädlich.