Aktuelles aus dem Rathaus

Verordnung zur 4. Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Hadamar (Hessen)

Auf Grund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 08.08.1990 (BGBl. I 1690), in Verbindung mit dem § 2 Ziffer 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Personenbeförderungsgesetz vom 10.10.1997 (GVBl. I S. 370) in den derzeit gültigen Fassungen wird gemäß Beschluss des Magistrats der Stadt Hadamar vom 27.10.2025 folgende Rechtsverordnung zur 4. Änderung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Hadamar erlassen:

Artikel I

§ 2 Absatz 1 der Verordnung erhält folgende Fassung:

1. Das Beförderungsentgelt setzt sich unabhängig von der Zahl der zu befördernden Personen aus dem Grundpreis, dem Entgelt für die gefahrene Wegstrecke (Kilometerpreis), dem Wartezeitpreis und den Zuschlägen zusammen. 

 

ab 01.01.2026

  1.  
Grundpreis  

3,80 €

4,00 €

  1.  
Beförderungsentgelt pro km (Tarif I) 
montags – freitags von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr

 

2,50 €

 

2,60 €

  1.  
Beförderungsentgelt pro km (Tarif II)
montags – freitags von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr
samstags, sonntags und feiertags ganztags

 

2,60 €

 

2,70 €

  1.  
Wartezeitpreis pro 1 Stunde (Tarif I)
(montags – freitags von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
(einschließlich verkehrsbedingter Wartezeiten).
Die Pflichtwartezeit beträgt 30 Minuten

 

44,00 €

 

46,00 €

  1.  
Wartezeitpreis pro 1 Stunde (Tarif II)
montags – freitags von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr
samstags, sonntags und feiertags ganztags
(einschließlich verkehrsbedingter Wartezeiten).
Die Pflichtwartezeit beträgt 30 Minuten

 

 

46,00 €

 

 

48,00 €

  1.  
Fortschaltbetrag

0,10 €

0,10 €

 

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.

Hadamar, den 27. Oktober 2025

Der Magistrat
der Stadt Hadamar
gez.
Michael Ruoff, Bürgermeister