Aktuelles aus dem Rathaus

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hadamar

Änderung der Aufforderungen zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hadamar

Änderung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung, der Ortsbeiräte  und der Ausländerbeiratswahl in der Stadt Hadamar am 14. März 2021 und der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Hadamar, Landkreis Limburg-Weilburg, am 14. März 2021

Meine Aufforderungen zur Einreichung von Wahlvorschlägen vom 12. November 2020 für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung, Wahl der Ortsbeiräte der Stadtteile der Ausländerbeiratswahl und Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 14.03.2021 wird aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie (beschlossen vom Hessischen Landtag am 11. Dezember 2020, Inkrafttreten der Änderung nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt) und des neu gefassten § 68a des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wie folgt geändert:

Die Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der Wahlzeit von 2016 bis 2021 nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder Vertreter in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar, im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern müssen außerdem von mindestens so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind (vgl. Übergangsvorschrift nach § 68a KWG). Ein Wahlvorschlag der für die o.g. Wahlen Unterstützungsunterschriften benötigt muss anstatt 74 nur noch 37 Unterstützungsunterschriften einreichen.

Alle übrigen Bestimmungen und Ausführungen der o.g. Aufforderungen zur Einreichung von Wahlvorschlägen vom 12. November 2020 für die o.g. Wahlen am 14.03.2021 behalten weiterhin uneingeschränkt Gültigkeit.

Diese Änderung tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung am 18. Dezember 2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

Hadamar, den 21.12.2020

Schmidt

Besonderer Wahlleiter der Stadt Hadamar