Nachrichten zu Wahlen

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Hinweise zur Europawahl am 09.06.2024

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.

Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Bei Rückfragen steht das Wahlamt unter wahlbuero(at)stadt-hadamar.de zur Verfügung oder Sie wenden sich direkt an Herr Wahlleiter Rainer Schmidt unter 06433/89-112 oder an Frau stellvertretende Wahlleiterin Alisa Röth unter 06433/89-153.