Aktuelles aus dem Rathaus

Amtliche Bekanntmachung

2. Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung des Freibades der Stadt Hadamar

2. Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung des Freibades der Stadt Hadamar

Aufgrund der § 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geän-dert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), und der §§ 1, 2 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I, S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl S. 247), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar in ihrer Sitzung am 19.04.20224 folgende 2. Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung des Freibades der Stadt Hadamar vom 18.03.2005 beschlossen:

Artikel 1- Änderungen

§ 2 Abs. 1 (Gebühren für die Eintrittskarten) Ziffer 1 bis 4, 6 und 7 erhalten folgende Neufassung:

(1) Die Gebühren für die Eintrittskarten (Eintrittspreis) werden wie folgt festgesetzt:

1.     a) Einzelkarten für Erwachsene (ab 18 Jahren)                 4,00 €
b) Einzelkarten für Kinder und Jugendliche (4 - 17 Jahre)         2,00 €

2.     a) Zehnerkarten für Erwachsene                                       36,00 €
b) Zehnerkarten für Kinder und Jugendliche                              18,00 €  

3.     a) Saisonkarten für Erwachsene                                        75,00 €
b) Saisonkarten für Kinder und Jugendliche                              32,00 €

4.     Familienkarten (nur für Einwohner der Stadt Hadamar)
- je Elternteil oder Alleinerziehenden                                          50,00 €
- für das erste und zweite Kind oder Jugendlichen je                 25,00 €
- jedes weitere Kind oder Jugendliche ist frei
(diese Vergünstigung gilt nur für Kinder und Jugendliche
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und ohne eigenes Einkommen).
Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr haben freien Eintritt.

6.     Schüler, Studenten, Auszubildende, Inhaber der Ehrenamtskarte des Landes Hessen, Schwerbehinderte, Sozialhilfeempfänger, Personen, die ein freiwil-liges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst sowie den freiwilligen Wehrdienst absolvieren zahlen bei Vorlage der entsprechenden amtlichen Ausweise oder geeigneten Nachweisen den für „Jugendliche“ geltenden Eintrittspreis. Begleitpersonen von Schwerbehinderten, bei denen das Mark-zeichen "B“ festgestellt ist, zahlen keinen Eintritt.

7.     Geschlossene Schulklassen und Schüler in geschlossenen Gruppen von mindestens 15 Personen unter Aufsicht eines Lehrers oder unter Leitung ei-ner Aufsichtsperson zahlen bei einem Besuch des Freibades vormittags bis 13.00 Uhr (außer an Sonn- und Feiertagen) für jeden Schüler 1,00 €.

Artikel 2- Inkrafttreten

Die 2. Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung des Freibades der Stadt Hadamar tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, gleichzeitig tritt die 1. Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung des Freibades der Stadt Hadamar außer Kraft.