Verordnung zur 2. Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Hadamar (Hessen)
Auf Grund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 08.08.1990 (BGBl. I 1690), in Verbindung mit dem § 2 Ziffer 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Personenbeförderungsgesetz vom 10.10.1997 (GVBl. I S. 370) in den derzeit gültigen Fassungen wird gemäß Beschluss des Magistrats der Stadt Hadamar vom 27.11.2023 folgende Rechtsverordnung zur 2. Änderung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Hadamar erlassen:
Artikel I
§ 2 Absatz 1 und 4 der Verordnung erhalten folgende Fassung:
- Das Beförderungsentgelt setzt sich unabhängig von der Zahl der zu befördernden Personen aus dem Grundpreis, dem Entgelt für die gefahrene Wegstrecke (Kilometerpreis), dem Wartezeitpreis und den Zuschlägen zusammen.
| ab 01.02.2024 | ||
a) | Grundpreis | 3,80 € | 3,80 € |
b) | Beförderungsentgelt pro km (Tarif I) montags – freitags von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr |
2,30 € |
2,40 € |
c) | Beförderungsentgelt pro km (Tarif II) montags – freitags von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr samstags, sonntags und feiertags ganztags |
2,40 € |
2,50 € |
d) | Wartezeitpreis pro 1 Stunde (Tarif I) (montags – freitags von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr (einschließlich verkehrsbedingter Wartezeiten). Die Pflichtwartezeit beträgt 30 Minuten |
41,00 € |
43,00 € |
e) | Wartezeitpreis pro 1 Stunde (Tarif II) montags – freitags von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr samstags, sonntags und feiertags ganztags (einschließlich verkehrsbedingter Wartezeiten). Die Pflichtwartezeit beträgt 30 Minuten |
43,00 € |
45,00 € |
(4) Bei Fahrten über den Geltungsbereich dieser Verordnung hinaus, darf das frei vereinbarte Entgelt als Festpreis im Taxameter angezeigt werden.
Artikel II
Diese Verordnung tritt am 01. Februar 2024 in Kraft.
Hadamar, den 27. November 2023
Der Magistrat der Stadt Hadamar
gez.Michael Ruoff, Bürgermeister