Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Hadamar ist bemüht, ihre Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.hadamar.de.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Magistrat der Stadt Hadamar

Untermarkt 1
D-65589 Hadamar

Telefon Zentrale: 06433 89-0
Telefax Zentrale: 06433 89-155

E-Mail: stadtverwaltung(at)hadamar.de
Web:https://www.hadamar.de/kontakt

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Barrierefreie Online-Videos

Die auf der Website der Stadt Hadamar eingebundenen Online-Videos sind nur mit einer automatisch erzeugten Untertitelung versehen. Diese ist über einen entsprechenden Untertitel-Button auf der Bedienleiste des YouTube-Players ein- und ausblendbar. Da es sich um eine von YouTube automatisch erzeugte Untertitelung handelt, entsprechen die angezeigten Untertitel nicht immer dem hörbaren Inhalt.

Barrierefreie PDF-Dokumente

Sämtliche online abrufbaren PDF-Dokumente entsprechen hinsichtlich diverser Prüfkriterien (u. a. Strukturelemente, alternative Beschreibungen, Metadaten) noch nicht den einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen.

Die Stadt Hadamar ist bemüht, die Anforderungen an barrierefreie PDF-Dokumente schrittweise umzusetzen.

Evaluationsmethode

Die Erklärung wurde auf Grundlage der Barrierefreiheits-Tests des Projekts BIK für Alle (https://bikfueralle.de/selbst-testen.html) erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 30.01.2021 überprüft.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2
35390 Gießen

Telefon: 0641 303-2901

E-Mail: ueberwachung-lbit(at)rpgi.hessen.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.02.2021 erstellt.