Anlässlich der Landtagswahl am 08.10.2023 haben wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert. Hierfür greifen wir auf eine Software-Lösung der ekom21 zurück, die Sie unter dem unten aufgeführten Link aufrufen können. Dieser wird bis Mittwoch, 04.10.2023 um 23:59 Uhr (einschließlich Mittwoch vor der Wahl) verfügbar sein.
Für den Erhalt des Wahlscheins zur Briefwahl ist eine Eintragung im Wählerverzeichnis der Stadt notwendig, über die mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert wird. Auf dieser Wahlbenachrichtigung befinden sich auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollte keine Wahlbenachrichtigung eingegangen sein, obwohl eine Wahlberechtigung angenommen wird, hilft das Wahlamt gerne weiter. Auch bei anderen Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung (Kontaktdaten siehe unten).
Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zur Adresseingabe:
• Die Voreinstellungen der Adresseingabe kann in wenigen Einzelfällen dazu führen, dass in der Bestätigung Ihres Briefwahlantrags ein falscher Ortsteil hinterlegt ist. Ursächlich dafür ist, dass die Stadt Hadamar eine von nur drei hessischen Kommunen ist, in denen einige Straßennamen (z.B. Sudetenstraße oder Kapellenstraße) in mehreren Ortsteilen vorkommen. Da Ihre Adressdaten jedoch vor dem Versand der Briefwahlunterlagen noch einmal mit denen im städtischen Verwaltungssystem abgeglichen werden, wird ein Versand an die korrekte Adresse mit dem korrekten Ortsteil gewährleistet.
• Im Adresssystem unseres Dienstleisters gibt es drei Straßen, in denen darin enthaltenen Personennamen abgekürzt sind. Bitte folgen Sie darum den folgenden Schreibweisen, da die Straßennamen aufgrund der automatischen Vervollständigung der Eingabe sonst ggf. nicht angezeigt werden:
o Joh.-Hannapel-Str.
o F.-Dirichs-Straße
o Fr.-Alfred-Muth-Str.