Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 6. September 2019 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Baugesetzbuch BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Kraft.
Die Satzung kann im Bauamt der Stadt, Untermarkt 1, II. OG in 65589 Hadamar während der üblichen Dienststunden
montags bis freitags 08:00 - 12:00 Uhr
donnerstagnachmittags 14:00 - 18:00 Uhr
eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.