Aktuelles aus dem Rathaus

Amtliche Bekanntmachung

Fünfte Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hadamar vom 25. April 2008

Bild: Stadt Hadamar

Aufgrund des § 132 des BauGB in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung, beide in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 12 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung ( EBS ) der Stadt Hadamar vom 25.04.2008 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar in ihrer Sitzung am 07.04.2022 folgende Abweichungssatzung beschlossen:

 

§ 1

In Abweichung von den Erschließungsmerkmalen des § 12 Abs. 1 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hadamar vom 25.04.2008 verzichtet die Stadt gemäß § 12 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung bei den Erschließungsanlagen:

 

  • Oberwiese in der Gemarkung Oberzeuzheim
  • Am Rennberg in der Gemarkung Oberzeuzheim
  • Zum Heidenhäuschen in der Gemarkung Oberzeuzheim
  • Zum Steinbruch in der Gemarkung Oberzeuzheim
  • Waldstraße ab Flur 25, Flurstück 212 bis Flurstück 282 und weiter von Flurstück 311 bis Flurstück 284 in der Gemarkung Oberzeuzheim
  • Sudetenstraße von Flur 25, Flurstück 303 bis Flurstück 282 in der Gemarkung Oberzeuzheim        

 

auf die Herstellung von beidseitigen Bürgersteigen. Die Erschließungsanlage wird als gemischte Verkehrsfläche ausgebaut.

 

§ 2

Alle anderen Herstellungsmerkmale bleiben unberücksichtigt.

 

§ 3

Diese Abweichungssatzung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Hadamar, den 08.04.2022                                              Der Magistrat der Stadt Hadamar

                                                                                           Michael Ruoff, Bürgermeister