Satzung der Stadt Hadamar
über die Aufhebung der Wege Gemarkung Niederzeuzheim,
Flur 40, Flurstücke 19 und 24, Lagebezeichnung „Hinter der Jeusch“,
Flur 40, Flurstück 25 (Teilfläche) und 32, Lagebezeichnung „Auf der Weinscheid“,
sowie Flur 41, Flurstück 11, Lagebezeichnung „Hinter der Jeusch“
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 und 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar in ihrer Sitzung am 02.09.2021 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Einziehung der Wegeparzelle
Die Wege Gemarkung Niederzeuzheim, Flur 40, Flurstücke 19 und 24, Lagebezeichnung „Hinter der Jeusch“, Flur 40, Flurstück 25 (Teilfläche) und 32, Lagebezeichnung „Auf der Weinscheid“, sowie Flur 41, Flurstück 11, Lagebezeichnung „Hinter der Jeusch“, werden als solche aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Die Aufhebung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Hadamar, den 03.09.2021
DER MAGISTRAT DER STADT HADAMAR
gez. Michael Ruoff
Bürgermeister