Amtliche Bekanntmachung der Stadt Hadamar

Bauleitplanung der Stadt Hadamar, Kernstadt 

Bebauungsplan „Am Bruchborn-Faulbacher Straße“ 

Bauleitplanung der Stadt Hadamar, Kernstadt 
Bebauungsplan „Am Bruchborn-Faulbacher Straße“ 

hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar hat in ihrer Sitzung am 07.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Bruchborn-Faulbacher Straße“ als Bebauungs-plan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen.

Am 20.07.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar den Entwurf der Plankarte des Bebauungsplanes „Am Bruchborn-Faulbacher Straße“ und den Entwurf der Begründung sowie den Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag zur Kenntnis genommen und gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung sowie der Artenschutz-rechtlichem Fachbeitrag sind für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, der Angabe der vorliegenden Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Absatz 2 Satz 2, sowie der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB und von der Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen wird.

Um der von der Bauleitplanung betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag für den Zeitraum

vom 05.10.2023 bis einschließlich 06.11.2023

im Bauamt der Stadt Hadamar, Untermarkt 1, II. Stock im Rathaus zu jedermanns Einsicht ausliegt. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Hadamar während der allgemeinen Öffnungszeiten/ Dienststunden vorgebracht werden.

Öffnungszeiten/Dienststunden
Montag bis Freitag: 08.00  - 12.00 Uhr
Donnerstagnachmittags: 14.00 - 17.00 Uhr

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Punkt 3 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. 

Es wird darauf hingewiesen, dass das Planungsbüro Sabine Kraus - Stadt und Freiraum - aus Limburg mit der Durchführung des Verfahrens nach § 4b BauGB beauftragt worden ist.

Die amtliche Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen sind ebenfalls innerhalb der angegebenen Fristen digital über folgende Portale abzurufen:

Stadt Hadamar:
https//www.hadamar.de/Bekanntmachung

Bauleitplanung Hessen:

bauleitplanung.hessen.de

Übersichtskarte Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Bruchborn-Faulbacher Straße“ umfasst 8.894 m² und liegt im östlichen Siedlungsbereich der Stadt Hadamar und beinhaltet folgende 
Flurstücke: Gemarkung Hadamar, Flur 7, Flurstück 440

   
(Plankarte unmaßstäblich)

Hadamar, 25.09.2023

Der Magistrat
Michael Ruoff
Bürgermeister