Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar hat in ihrer Sitzung am 20.07.2023 den
Beschluss zur Aufhebung der Ergänzungssatzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB im Bereich
des Flurstücks 1 in der Flur 1 im Stadtteil Steinbach gefasst. Ferner hat sie in ihrer Sitzung am
20.07.2023 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich der aufzuhebenden Ergänzungssatzung befindet sich am nördlichen Rand
des Stadtteils Steinbach. Er schließt an die vorhandene Mischbebauung beidseits der L 3022 an.
Er umfasst in der Gemarkung Steinbach in der Flur 1 den westlichen Bereich des Flurstücks 1
mit einer Größe von ca. 0,11 ha.
Die Aufhebung der Ergänzungssatzung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB.
Der Entwurf zur Aufhebung der Ergänzungssatzung wird mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB
in der Zeit vom 05.10.2023 bis einschließlich 06.11.2023 auf der Homepage der Stadt Hadamar
unter www.hadamar.de/bekanntmachung und unter bauleitplanung.hessen.de
veröffentlicht. Die Unterlagen können dort eingesehen und heruntergeladen werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen im gleichen Zeitraum bei der im Bauamt der Stadt Hadamar,
Untermarkt 1, II. Stock, öffentlich aus und können während der Dienststunden (montags bis
freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann
schriftlich, elektronisch unter bauamt@stadt-hadamar.de oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzungsaufhebung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht
werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Veröffentlichung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die zur Satzungsaufhebung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Satzungsaufhebung
erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die
Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Hadamar personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere
Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung
von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch, Aßlar, beauftragt
wurde.
Planungsbüro Koch Satzungsaufhebung Flst. 1, Fl. 1, ST Steinbach
Hadamar, den 04.10.2023
Der Magistrat
Michael Ruoff
Bürgermeister