Nachrichten aus den Hadamarer Stadtteilen


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Landrat Köberle übergibt Landesehrenbriefe an drei Ortsgerichtsschöffen

Würdigung des langjährigen ehrenamtlichen Engagements von Gerhard Hermann, Andreas Sabel und Helmut Weyer

Überreichung der Landesehrenbriefe im Rathaus in Hadamar (von links): Gerhard Hermann, Ruth Gilberg und ihr geehrter Lebensgefährte Andreas Sabel, Ortsgerichtsvorsteher Udo Misch, Landrat Michael Köberle und der Hadamarer Bürgermeister Michael Ruoff. Helmut Weyer war leider kurzfristig erkrankt.

Landrat Michael Köberle hat den drei Ortsgerichtsschöffen Gerhard Hermann, Andreas Sabel und Helmut Weyer den Ehrenbrief des Landes Hessen überreicht. „Sie haben sich diese Auszeichnung aufgrund Ihrer langjährigen, treuen, immer korrekten und sachkompetenten Dienste, die Sie ehrenamtlich ausüben, wahrlich verdient. Vielen Dank sage ich auch dem Anreger – Ortsgerichtsvorsteher Udo Misch aus Niederzeuzheim“, so Landrat Köberle in seiner Laudatio.

Jede Kommune in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sich aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung – hier in die Justizverwaltung – eingebunden. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht. Für jedes Ortsgericht werden Ortsgerichtsvorsteher und Ortsgerichtsschöffen bestellt. Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Kommune durch eine Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung oder der Gemeindevertretung vom Direktor des Amtsgerichts ernannt. Die Stadt Hadamar ist in mehrere Ortsgerichtsbezirke unterteilt. Anreger Udo Misch ist Ortsgerichtsvorsteher des Bezirks Hadamar III, der aus Ober- und Niederzeuzheim besteht. Udo Misch führt dieses Amt seit 1992 aus. Und seine drei Mitstreiter Gerhard Hermann und Andreas Sabel aus Niederzeuzheim sowie Helmut Weyer aus Oberzeuzheim unterstützen ihn seit 1995 als Ortsgerichtsschöffen. Und woraus bestehen diese Dienste? Sie bestehen sehr häufig aus Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften, der Erteilung von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht, der Sicherung des Nachlasses, der Mitwirkung des Ortsgerichtes bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen und Schätzungen.

„Ich möchte den drei Herren an dieser Stelle meinen herzlichen Dank für ihre langjährige Tätigkeit zum Wohle der Stadt Hadamar aussprechen. Ein solches Engagement ist nicht selbstverständlich! Maßgebliche Teile der freien Zeit jahrzehntelang dem Wohle seiner Mitmenschen zu widmen, hat Vorbildcharakter. Das trifft voll und ganz auf Gerhard Hermann, Andreas Sabel und Helmut Weyer zu“, betonte Landrat Köberle abschließend.

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