Bauberatung

Bauwillige und deren Architektinnen oder Architekten können sich bei den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Hadamar über die grundsätzliche Bebaubarkeit konkreter Grundstücke sowie den Ablauf der Bauantragstellung informieren.

Wir helfen Ihnen gerne und geben Auskunft, ob sich das Baugrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes befindet und wenn ja, welche Aussagen und evtl. Auflagen dort für Ihr Grundstück getroffen werden können. Sollte kein Bebauungsplan vorhanden sein erhalten Sie Hinweise, ob in dem betroffenen Gebiet eine Bebauung in Aussicht gestellt werden kann.

Neben den Bebauungsplänen gibt es weitere städtische Satzungen, die für ein Bauvorhaben von Bedeutung sein können – nähere Informationen erhalten Sie im Bauamt der Stadt Hadamar.

Gemäß den Vorgaben der Hessischen Bauordnung (HBO) müssen Sie beachten, für welche Bauvorhaben eine Baugenehmigung eingeholt werden muss, bei welchen die Baubehörden nur informiert werden müssen oder selbst eine Information nicht erforderlich ist. Wir beraten Sie gerne, welche Vorgehensweise im jeweiligen Fall die richtige ist.