Flächennutzungsplan

Die bauliche Entwicklung unserer Stadt wird anhand des Flächennutzungsplanes und der jeweiligen Bebauungspläne wesentlich gesteuert.

Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Stadtgebiet die Art der Flächennutzung dar. Damit wird die von den städtischen Gremien beabsichtigte städtebauliche Entwicklung ausgedrückt. In bereits besiedelten Gemarkungsflächen und in denen, für die eine Besiedlung geplant ist, sind vier verschiedene Hauptnutzungen zu unterscheiden: Wohnbauflächen, Mischbauflächen, Gewerbeflächen und Sonderflächen.

Zudem enthält der Flächennutzungsplan Standorte für öffentliche Einrichtungen gemäß unseres konzeptionierten Eigenbedarfs wie z. B. Schulen, Sportstädten oder Feuerwehrstützpunkte. Daneben sind selbstverständlich infrastrukturelle Verkehrsflächen und Grünflächen mit enthalten. In den unbesiedelten Gebieten stellt der Flächennutzungsplan unter anderem Wald- und Wasserflächen sowie Flächen für die Landwirtschaft dar.

Der Flächennutzungsplan wird auch als „vorbereitender“ Bauleitplan bezeichnet. Auf seinen relativ abstrakten Darstellungen aufbauend werden die sehr viel detaillierteren Bebauugspläne aufgestellt, die letztendlich der Stadt Hadamar als verbindliche Bauleitpläne dienen.

Vom Flächennutzungsplan geht keine unmittelbare Wirkung für die Bürgerinnen und Bürger aus. Er stellt eine Selbstbindung der Stadt dar, ihre städtebauliche Entwicklung an den parlamentarisch beschlossenen Inhalten auszurichten. Sie, die Bürgerinnen und Bürger, werden an dem Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes beteiligt. Dies geschieht in Form von öffentlichen Auslegungen der Planunterlagen im Amtsbereich Bauplanung im Rathaus. Jeder kann dann innerhalb von bestimmten Fristen Stellungnahmen abgeben.

Bei bestehendem Interesse erhalten Sie Einblick in den bestehenden Flächennutzungsplan der Stadt Hadamar bei uns im Alten Rathaus, Untermarkt 1, Bauamt (2. OG).