Was erledige ich wo?
Abfallentsorgung
+ Details - DetailsBei Fragen zum Thema Abfallentsorgung ist unser Bauamt zuständig. Kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter gerne im Rahmen unserer Sprechzeiten.
Bitte beachten Sie: Die Müllentsorgung in Hadamar wird vom Abfallwirtschaftsbetrieb Limburg-Weilburg organisiert. Für die Beantragung neuer bzw. größerer Mülltonnen wenden Sie sich bitte direkt an den Abfallwirtschaftsbetrieb.
Abfallentsorgung/ Abfallkalender
+ Details - DetailsDie Müllentsorgung in Hadamar wird vom Abfallwirtschaftsbetrieb Limburg-Weilburg organisiert. Hier finden Sie den Link zu dessen Homepage sowie dem aktuellen Abfallkalender, der dort zum Download angeboten wird.
TIPP: Mit der Stadt Hadamar App können Sie sich die Abfuhrtermine als Push-Nachrichten auf Ihr Handy schicken lassen.
Abmelden (Wohnsitz)
Abwasser / Entwässerung / Kanalanschluss
+ Details - DetailsIm Themenbereich „Wasser“ unserer Homepage erhalten Sie umfangreiche Informationen zur Wasserversorgung, z. B. über die Wasserhärte. Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, einen Wasserrohrbruch melden oder einen Wasseranschluss beantragen wollen, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter unseres Bauamts.
Bereitsschaftsnummer Wasserwerk: 06433 2009
Des Weiteren finden Sie nebenstehend Antragsformulare für den Anschluss an die Trinkwasserversorgung den öffentlichen Kanal oder einer Regenwasserzisterne.
Abwassergebühr/Niederschlagswassergebühr (versiegelte Flächen zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr melden)
+ Details - DetailsIm Zuge von Baumaßnahmen sind versiegelte Flächen dem Bauamt zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr zu melden.
Diese können Sie über den Online-Service digital übermitteln. Wenn Sie Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich bitte im Rahmen der Öffnungszeitenan die Mitarbeiter des Bauamts.
Abwassergebühren erstatten
+ Details - DetailsUm eine Erstattung Ihrer Abwassergebühren zu klären, wenden Sie sich bitte im Rahmen unserer Öffnungszeiten an Frau Giesinger.
Allgemeine Auskunft einholen
+ Details - DetailsSollten Sie allgemeine Fragen zur Verwaltung haben, die sich nicht über den Online-Bereich unseres Bürgerservice beantworten lassen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in der Zentrale gerne telefonisch zur Verfügung und leiten Sie gegebenenfalls an den oder die zuständige(n) Sachbearbeiter(in) weiter. Sie können uns außerdem via E-Mail erreichen:
Telefon Zentrale: 06433 / 89-0
Telefax Zentrale: 06433 / 89-155
E-Mail: stadtverwaltung(at)hadamar.de
Allgemeine Bauverwaltung
Amtliche Beglaubigungen
+ Details - DetailsDas Stadtbüro kann amtliche Beglaubigungen und Unterschriftsbeglaubigungen im Rahmen der Öffnungszeiten vornehmen. Bitte beachten Sie jedoch, dass notarielle und öffentliche Beglaubigungen nur von Ortsgerichtsvorstehern oder Notaren erstellt werden können.
Die Kosten für eine Beglaubigung betragen pro Dokument zwischen 3 € und 6 € und können bar beglichen werden.
Angriffe durch Tiere melden
+ Details - DetailsIst es zu einem Hundebeißvorfall oder einem Angriff durch andere Tiere gekommen, hat ein Tier einen Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen oder durch ein plötzliches Losreißen eine Gefährung verursacht (z. B. im Straßenverkehr), so sollte umgehend eine Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder Polizei erstattet werden. Nutzen Sie dazu das Online-Service Formular oder wenden sich im Rahmen unserer Öffnungszeiten an die zuständigen Mitarbeiter.
Anliegerbeiträge
+ Details - DetailsBei Fragen zum Thema Anliegerbeiträge ist unsere Finanzabteilung zuständig. Kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter gerne im Rahmen unserer Sprechzeiten.
Anmelden (Wohnsitz)
Aufgebot bestellen
+ Details - DetailsDie Voranmeldung einer Eheschließung ist online möglich. Den hierzu nötigen Link finden Sie unten.
Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden, früher wurde dies auch "Aufgebot bestellen" genannt. Der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe kann grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen. Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.
Für die Anmeldung der Eheschließung (Prüfen der Voraussetzungen) fallen folgende Gebühren an:
- 47,00€, wenn nur deutsches Recht zu berücksichtigen ist
- 23,50€, wenn ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, zusätzlich je ausländisches Recht
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Weitere Informationen (z.B. zu den erforderlichen Unterlagen) erhalten Sie unter dem Link rechts.
Aufstellerlaubnis einholen für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
+ Details - DetailsWenn Sie zu gewerblichen Zwecken Spielgeräte mit Geld- oder Warengewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden. Sie dürfen nur Spielgeräte aufstellen, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist. Zudem benötigen Sie die schriftliche Bestätigung der zuständigen Ordnungsbehörde über die Geeignetheit des Aufstellungsortes der Spielgeräte. Außerdem müssen Sie als Gewerbetreibender Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
Die Gebühr beträgt mindestens 153 € und höchstens 2.550 €. In welcher genauen Höhe die Gebühr erhoben wird, hängt vom Einzelfall ab.
Rechtsgrundlage
- § 33c Gewerbeordnung (GewO)
- Spielverordnung
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
- Hessische Spielhallengesetz (HessSpielhG)
Kontaktieren Sie zum Thema Gaststätten gerne die Mitarbeiter unserer Gewerbeabteilung im Rahmen der Sprechzeiten.
Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden
+ Details - DetailsAufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit ist die Stadt als Fundbehörde zuständig. Sie muss Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen. Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle (Tierheim).
Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zu Gute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.
Rechtsgrundlage
- § 90a i.V. mit §§ 965 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 27b Hessisches Ausführungsgesetz zum BGB (HessAGBGB)
Kontaktieren Sie zum Thema Haustiere gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde / Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.