Wenn Sie uns Verunreinigungen im Stadtbild oder Feld und Flur melden möchten, wenden Sie sich bitte an unser Bauamt.
Bei falschem Parken oder auch Parken ohne gültigen Parkschein droht vom Ordnungsamt ein Verwarnungsgeld (Strafzettel). Ausgestellt wird der Strafzettel durch die Ordnungspolizeibeamten im Rahmen ihrer Außendiensttätigkeit, die weitere Bearbeitung erfolgt durch den Innendienst. Gleiches gilt für Überschreitungen im Rahmen der Geschwindigkeitsmessungen. Die Ordnungspolizeibeamten richten die Messstellen ein und führen die Geschwindigkeitsmessungen vor Ort durch. Die Auswertung übernimmt der Innendienst.
Sollten Sie einen Strafzettel empfangen haben, dann erhalten Sie in jedem Fall eine schriftliche Benachrichtigung per Post (Zeugenfragebogen). Der Zeugenfragebogen enthält alle wichtigen Informationen zu Ihrem Strafzettel, wie beispielsweise zu Tatort und Tatzeit sowie zum Tatbestandsmerkmal. Ebenfalls angegeben ist hier auch die Höhe des Verwarngeldes.
Sollten Sie im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung „geblitzt“ worden sein, warten Sie auch hier bitte die schriftliche Benachrichtigung ab. Dieses Schreiben enthält alle für Sie relevanten Informationen.
Die Höhe der Verwarngelder richtet sich nach der Art der Ordnungswidrigkeit. So wird ein Falschparken vor einer Feuerwehrzufahrt oder unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für Menschen mit Schwerbehinderung mit einem höheren Verwarngeld geahndet als beispielsweise die Überschreitung der vorgegebenen Parkdauer. Auch spielt es eine Rolle, ob andere Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger!) durch das Falschparken behindert werden oder hierdurch sogar gefährliche Situationen entstehen. Dann wird das Fahrzeug gegebenenfalls auch abgeschleppt.
Bei den Geschwindigkeitsmessungen richtet sich die Höhe der Verwarngelder nach der Differenz zwischen der erlaubten und der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit. Je nach Differenz wird das Verfahren direkt an die Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel weitergeleitet. Die Höhe der Verwarn- und Bußgelder ist gesetzlich geregelt und wird nicht durch die Kommune festgesetzt.
Kontaktieren Sie zum Thema Parkverstöße/ Geschwindigkeitsmessung gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeine Ordnungsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der häufigsten bundeseinheitlichen Verwarnungsgelder:
Gegebenenfalls kann die Höhe des Bußgelds durch zusätzliche Ordnungswidrigkeiten wie Verkehrsbehinderung oder längeres Parken steigen.
Wenn Sie Dokumente von einer anderen Person abholen lassen möchten, bitten wir Sie die unten zum Download bereitgestellte Vollmacht auszufüllen, zu unterzeichnen und den Bevollmächtigten bei der Abholung vorzeigen zu lassen.
Zwangsvollstreckungen im Namen der Stadt Hadamar werden von der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg durchgeführt. Informationen zum Zustandekommen eines solchen Verfahrens, wenden Sie sich bitte im Rahmen der Öffnungszeiten an die Stadtkasse. Sollte Ihnen das zugehörige Kassenzeichen bekannt sein, vereinfacht dies die Bearbeitung.
Die Stadt Hadamar bereitet die Wahlen vor und sorgt mit einer Vielzahl an ehrenamtlichen Kräften für deren reibungslose Abwicklung. Wahlleiter ist Rainer Schmidt, der von Mareike Hartmann vertreten wird.
Die nächsten Wahlen in Hadamar sind:
Wenn Sie einmal einen Blick „hinter die Kulissen“ werfen möchten, werden Sie Mitglied in einem Wahlvorstand! Bei der Durchführung von Wahlen ist die Stadt für einen reibungslosen Ablauf, auf ehrenamtliche Kräfte angewiesen. Viele der Wahlhelfer sind schon seit Jahren dabei und es ist wichtig, dass wir immer wieder Nachwuchskräfte ins Boot holen.
Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Wahlvorstände sind so zusammengesetzt, dass sich in jedem Vorstand erfahrene Personen befinden. Mitglied im Wahlvorstand können alle sein, die auch wählen dürfen.
Ein Wahlvorstand besteht bei uns aus sieben Mitgliedern. Er ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Wahllokal verantwortlich. Die Wahlvorsteherin beziehungsweise der Wahlvorsteher leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes und verteilt die einzelnen Arbeiten auf die Mitglieder. Zu den Aufgaben gehören beispielsweise die Ausgabe der Stimmzettel, die Prüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses und die Eintragung der Stimmabgabevermerke. Nach Schließung der Wahllokale sind Sie an der Auszählung der Stimmzettel beteiligt und helfen bei den Aufräumarbeiten. Über die Einzelheiten des Wahlablaufs informieren wir alle Mitglieder der Wahlvorstände rechtzeitig vor der Wahl.
Am Wahltag sind die Wahllokale von 8.00 bis 18.00 Uhr für die Wählerinnen und Wähler geöffnet. Der Wahlvorstand trifft sich allerdings schon um 7.30 Uhr, um noch vorbereitende Arbeiten im Wahllokal zu erledigen.
Es wird in Schichten gearbeitet. Ihr Engagement wird selbstverständlich belohnt! Sie erhalten für Ihren Einsatz am Wahltag ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 40 Euro.
Kontaktieren Sie zum Thema Wählen und Abstimmen gerne die Mitarbeiter unseres Wahlamts im Rahmen der Sprechzeiten.
Im Themenbereich „Wasser“ unserer Homepage erhalten Sie umfangreiche Informationen zur Wasserversorgung, z.B. über die Wasserhärte. Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, einen Wasserrohrbruch melden oder einen Wasseranschluss beantragen wollen, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter unseres Bauamts.
Bereitsschaftsnummer Wasserwerk: 06433 2009
Sie haben einen Wasserrohrbruch an einer öffentlichen Leitung im Hadamarer Stadtgebiet festgestellt? Dann wenden Sie sich bitte an die Notrufnummer 06433 /2009.
Unser Bauamt erstellt Winterdienst-Einsatzpläne gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Demnach werden wichtige öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser und Kindergärten zuerst angefahren. Gleiches gilt für die Hauptverkehrsadern und Steilstücke.
Wenn Sie Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Bauamts.
Das Stadtmarketing-Team ist Ihr Ansprechpartner im Bereich der städtischen Wirtschaftsförderung. Kontaktieren Sie uns persönlich im Rahmen unserer Öffnungszeiten, telefonisch, per E-Mail oder über unsere Social-Media-Kanäle Facebook und Instagram und wir melden uns i.d.R. spätestens innerhalb des nächsten Werktages bei Ihnen.
Das Stadtbüro stellt Wohnberechtigungsscheine aus. Der hierzu nötige Antrag kann weiter unten ebenso wie weitere Informationen heruntergeladen werden und ist in ausgefüllter Form persönlich im Stadtbüro samt Personalausweis vorzulegen.
Die Formulare zur Beantragung von Wohngeld/ Mietzuschuss sind in ausgedruckter Form im Stadtbüro erhältlich oder können auf der Seite des Landkreises Limburg-Weilburg über den neben stehenden Link heruntergeladen werden. Auf der Website des Landkreises Limburg Weilburg finden Sie alle Informationen bezüglich Voraussetzungen und Beantragung des Wohngelds/Mietzuschusses.
Wohnsitz an-/ab- oder ummelden
Um den Wohnsitz an-/ab- oder umzumelden, müssen Sie persönlich im Stadtbüro vorsprechen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller zuziehender Familienmitglieder mit.
Ein Umzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.
Es fallen keine Kosten an.
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.
Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.
Hauptwohnung ist:
Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragte Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen.
Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten:
Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben.
Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).
Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht darüber hinaus gegebenenfalls die Möglichkeit eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anzumelden.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anzumelden.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Rechtsgrundlage
Wohnsitzänderungen der Aufenthaltstitel ausländischer Mitbürger können auf Wunsch im Stadtbüro im Rahmen der Öffnungszeiten kostenfrei vorgenommen werden.
Wenn Sie Zahlungen an die Stadt Hadamar leisten möchten, nimmt diese die Stadtkasse entgegen. Der unbare Zahlungsweg, insbesondere die Lastschrift (Einzugsermächtigung) wird dabei bevorzugt. Auch eine Zahlung mit EC-Karte ist in bestimmten Fällen möglich.
Für Informationen zum Ein- und Ausgang der Zahlung wenden Sie sich bitte die Mitarbeiter unserer Stadtkasse.
Wenn Sie eine Stundung offener Beträge vornehmen möchten, wenden Sie sich bitte im Rahmen unserer Öffnungszeiten an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadtkasse. Bitte halten Sie wenn möglich das Kassenzeichen, ggf. die Rechnungsnummer bereit. Bitte beachten Sie, dass Stundungen mit Zinszahlungen verbunden sind und das Hinterlegen einer Sicherheit erforderlich sein kann.