Was erledige ich wo?

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen prüfen

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Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

Zu den Verkehrszeichen zählen:

  • Verkehrsschilder,
  • Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen sowie
  • Zeichen von Verkehrsposten.

Verkehrseinrichtungen sind:

  • Schranken,
  • Sperrpfosten,
  • Geländer,
  • Absperrgeräte
  • Leiteinrichtungen sowie
  • Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog vermerkt. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:

  • § 36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
  • § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
  • § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • § 39 Verkehrszeichen
  • § 40 Gefahrzeichen
  • § 41 Vorschriftzeichen
  • § 42 Richtzeichen
  • § 43 Verkehrseinrichtungen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Rechtsgrundlage

  • Art. 90 Grundgesetz (GG)
  • § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG): Träger der Straßenbaulast Teil II der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Zeichen und Verkehrseinrichtungen
  • § 9 Hessisches Straßengesetz (HStrG): Straßenbaulast
  • Dritter Teil des HStrG: Träger der Straßenbaulast und Straßenbaubehörden Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten

Kontaktieren Sie zum Thema Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde / Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.

 

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden

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Sie haben ein beschädigtes Verkehrszeichen oder eine Störung einer Ampel entdeckt? Bitte melden Sie dies mit genauer Standortangabe (Ort, Straße, Hausnummer) umgehend der Stadt Hadamar, damit der Schaden beziehungsweise die Störung behoben werden kann und die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet bleibt.

Fehlende oder ausgefallene Verkehrszeichen können eine akute Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam, möglichst sofort, die Polizei zu informieren.

Rechtsgrundlage

  • Art. 90 Grundgesetz (GG)
  • § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG): Träger der Straßenbaulast
  • Teil II der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Zeichen und Verkehrseinrichtungen
  • § 9 Hessisches Straßengesetz (HStrG): Straßenbaulast
  • Dritter Teil des HStrG: Träger der Straßenbaulast und Straßenbaubehörden

Kontaktieren Sie zum Thema Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde / Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.

Vermietung städtischer Einrichtungen (Schloss/ Stadthalle/ Mehrzweckhallen)

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Wenn Sie die Stadthalle, ein Gemeinschaftshaus, das Schloss oder eine andere Halle der Stadt Hadamar mieten möchten, kommen Sie bitte im Rahmen der Sprechstunde auf uns zu, um uns das gewünschte Datum, den Zweck und die erwartete Besucherzahl der Veranstaltung mitzuteilen. Nach erfolgreicher Prüfung und Hinterlegung der Kaution übersenden wir Ihnen den entsprechenden Mietvertrag. Den Gebührenbescheid erhalten Sie nach der erfolgreichen Übergabe im Anschluss der Veranstaltung.

Versiegelte Flächen zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr melden

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Im Zuge von Baumaßnahmen sind versiegelte Flächen dem Bauamt zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr zu melden.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Bauamts.

Verunreinigungen melden

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Wenn Sie uns Verunreinigungen im Stadtbild oder Feld und Flur melden möchten, wenden Sie sich bitte an unser Bauamt.

Verwarngelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung prüfen

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Bei falschem Parken oder auch Parken ohne gültigen Parkschein droht vom Ordnungsamt ein Verwarnungsgeld (Strafzettel). Ausgestellt wird der Strafzettel durch die Ordnungspolizeibeamten im Rahmen ihrer Außendiensttätigkeit, die weitere Bearbeitung erfolgt durch den Innendienst. Gleiches gilt für Überschreitungen im Rahmen der Geschwindigkeitsmessungen. Die Ordnungspolizeibeamten richten die Messstellen ein und führen die Geschwindigkeitsmessungen vor Ort durch. Die Auswertung übernimmt der Innendienst.

Sollten Sie einen Strafzettel empfangen haben, dann erhalten Sie in jedem Fall eine schriftliche Benachrichtigung per Post (Zeugenfragebogen). Der Zeugenfragebogen enthält alle wichtigen Informationen zu Ihrem Strafzettel, wie beispielsweise zu Tatort und Tatzeit sowie zum Tatbestandsmerkmal. Ebenfalls angegeben ist hier auch die Höhe des Verwarngeldes.

Sollten Sie im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung „geblitzt“ worden sein, warten Sie auch hier bitte die schriftliche Benachrichtigung ab. Dieses Schreiben enthält alle für Sie relevanten Informationen.
Die Höhe der Verwarngelder richtet sich nach der Art der Ordnungswidrigkeit. So wird ein Falschparken vor einer Feuerwehrzufahrt oder unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für Menschen mit Schwerbehinderung mit einem höheren Verwarngeld geahndet als beispielsweise die Überschreitung der vorgegebenen Parkdauer. Auch spielt es eine Rolle, ob andere Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger!) durch das Falschparken behindert werden oder hierdurch sogar gefährliche Situationen entstehen. Dann wird das Fahrzeug gegebenenfalls auch abgeschleppt.

Bei den Geschwindigkeitsmessungen richtet sich die Höhe der Verwarngelder nach der Differenz zwischen der erlaubten und der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit. Je nach Differenz wird das Verfahren direkt an die Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel weitergeleitet. Die Höhe der Verwarn- und Bußgelder ist gesetzlich geregelt und wird nicht durch die Kommune festgesetzt.

Kontaktieren Sie zum Thema Parkverstöße/ Geschwindigkeitsmessung gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeine Ordnungsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.


Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der häufigsten bundeseinheitlichen Verwarnungsgelder:

  • Parken auf dem Gehweg 55€
  • Parken auf einem Behindertenparkplatz 55€
  • Parken auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge 55€
  • Parken auf gesperrten Wirtschaftswegen 55€
  • Fahren auf gesperrten Wirtschaftswegen 50€
  • Parken im eingeschränkten Haltverbot 25€
  • Parken ohne vorgeschriebene Parkscheibe 20€

Gegebenenfalls kann die Höhe des Bußgelds durch zusätzliche Ordnungswidrigkeiten wie Verkehrsbehinderung oder längeres Parken steigen.

Vollmacht zur Abholung von Dokumenten ausstellen

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Wenn Sie Dokumente von einer anderen Person abholen lassen möchten, bitten wir Sie die unten zum Download bereitgestellte Vollmacht auszufüllen, zu unterzeichnen und den Bevollmächtigten bei der Abholung vorzeigen zu lassen.

Vollstreckung von Forderungen (Informationen erhalten zu…)

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Zwangsvollstreckungen im Namen der Stadt Hadamar werden von der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg durchgeführt. Informationen zum Zustandekommen eines solchen Verfahrens, wenden Sie sich bitte im Rahmen der Öffnungszeiten an die Stadtkasse. Sollte Ihnen das zugehörige Kassenzeichen bekannt sein, vereinfacht dies die Bearbeitung.

Wählen und Abstimmen

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Die Stadt Hadamar bereitet die Wahlen vor und sorgt mit einer Vielzahl an ehrenamtlichen Kräften für deren reibungslose Abwicklung. Wahlleiter ist Rainer Schmidt, der von Alisa Röth vertreten wird.

Die nächsten Wahlen in Hadamar sind:

  • Landratswahl 2024
  • Europawahl 2024

Wenn Sie einmal einen Blick „hinter die Kulissen“ werfen möchten, werden Sie Mitglied in einem Wahlvorstand! Bei der Durchführung von Wahlen ist die Stadt für einen reibungslosen Ablauf, auf ehrenamtliche Kräfte angewiesen. Viele der Wahlhelfer sind schon seit Jahren dabei und es ist wichtig, dass wir immer wieder Nachwuchskräfte ins Boot holen.

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Wahlvorstände sind so zusammengesetzt, dass sich in jedem Vorstand erfahrene Personen befinden. Mitglied im Wahlvorstand können alle sein, die auch wählen dürfen.

Ein Wahlvorstand besteht bei uns aus sieben Mitgliedern. Er ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Wahllokal verantwortlich. Die Wahlvorsteherin beziehungsweise der Wahlvorsteher leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes und verteilt die einzelnen Arbeiten auf die Mitglieder. Zu den Aufgaben gehören beispielsweise die Ausgabe der Stimmzettel, die Prüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses und die Eintragung der Stimmabgabevermerke. Nach Schließung der Wahllokale sind Sie an der Auszählung der Stimmzettel beteiligt und helfen bei den Aufräumarbeiten. Über die Einzelheiten des Wahlablaufs informieren wir alle Mitglieder der Wahlvorstände rechtzeitig vor der Wahl.

Am Wahltag sind die Wahllokale von 8.00 bis 18.00 Uhr für die Wählerinnen und Wähler geöffnet. Der Wahlvorstand trifft sich allerdings schon um 7.30 Uhr, um noch vorbereitende Arbeiten im Wahllokal zu erledigen.

Es wird in Schichten gearbeitet. Ihr Engagement wird selbstverständlich belohnt! Sie erhalten für Ihren Einsatz am Wahltag ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 40 Euro.

Kontaktieren Sie zum Thema Wählen und Abstimmen gerne die Mitarbeiter unseres Wahlamts im Rahmen der Sprechzeiten.

 

Wasser

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Im Themenbereich „Wasser“ unserer Homepage erhalten Sie umfangreiche Informationen zur Wasserversorgung, z.B. über die Wasserhärte. Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, einen Wasserrohrbruch melden oder einen Wasseranschluss beantragen wollen, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter unseres Bauamts.

Bereitsschaftsnummer Wasserwerk: 06433 2009

Wasserrohrbruch melden

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Sie haben einen Wasserrohrbruch an einer öffentlichen Leitung im Hadamarer Stadtgebiet festgestellt? Dann wenden Sie sich bitte an die Notrufnummer 06433 /2009.

Wildschäden melden

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Wenn Sie uns Schäden durch bestimmte Wildarten (z.B. Rotwild) an Grundstücken und Pflanzen melden möchten, wenden Sie sich bitte an unser Bauamt.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter dem Link rechts.

Winterdienst

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Unser Bauamt erstellt Winterdienst-Einsatzpläne gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Demnach werden wichtige öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser und Kindergärten zuerst angefahren. Gleiches gilt für die Hauptverkehrsadern und Steilstücke.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Bauamts.

Wirtschaftsförderung

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Das Stadtmarketing-Team ist Ihr Ansprechpartner im Bereich der städtischen Wirtschaftsförderung. Kontaktieren Sie uns persönlich im Rahmen unserer Öffnungszeiten, telefonisch, per E-Mail oder über unsere Social-Media-Kanäle Facebook und Instagram und wir melden uns i.d.R. spätestens innerhalb des nächsten Werktages bei Ihnen.

Wohnberechtigungsscheine ausstellen lassen

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Das Stadtbüro stellt Wohnberechtigungsscheine aus. Der hierzu nötige Antrag kann weiter unten ebenso wie weitere Informationen heruntergeladen werden und ist in ausgefüllter Form persönlich im Stadtbüro samt Personalausweis vorzulegen.