Was erledige ich wo?

Wohngeld beantragen

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Die Formulare zur Beantragung von Wohngeld/ Mietzuschuss sind in ausgedruckter Form im Stadtbüro erhältlich oder können auf der Seite des Landkreises Limburg-Weilburg über den neben stehenden Link heruntergeladen werden. Auf der Website des Landkreises Limburg Weilburg finden Sie alle Informationen bezüglich Voraussetzungen und Beantragung des Wohngelds/Mietzuschusses.

Wohnsitz an-/ab- oder ummelden

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Wohnsitz an-/ab- oder ummelden

Um den Wohnsitz an-/ab- oder umzumelden, müssen Sie persönlich im Stadtbüro vorsprechen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller zuziehender Familienmitglieder mit.

Ein Umzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Es fallen keine Kosten an.

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.

Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

Hauptwohnung ist:

  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
  • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragte Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen.

Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten: 

  1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
  2. Einzugsdatum,
  3. Anschrift der Wohnung sowie
  4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben.
Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).

Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht darüber hinaus gegebenenfalls die Möglichkeit eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt)
  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal 

Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

  • aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
  • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
  • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
 

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anzumelden.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anzumelden.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Rechtsgrundlage

 

Wohnsitzänderung im Aufenthaltstitel ausländischer Mitbürger vornehmen lassen

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Wohnsitzänderungen der Aufenthaltstitel ausländischer Mitbürger können auf Wunsch im Stadtbüro im Rahmen der Öffnungszeiten kostenfrei vorgenommen werden.

Zahlung von Steuern, Gebühren, Mieten

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Wenn Sie Zahlungen an die Stadt Hadamar leisten möchten, nimmt diese die Stadtkasse entgegen. Der unbare Zahlungsweg, insbesondere die Lastschrift (Einzugsermächtigung) wird dabei bevorzugt. Auch eine Zahlung mit EC-Karte ist in bestimmten Fällen möglich.

Für Informationen zum Ein- und Ausgang der Zahlung wenden Sie sich bitte die Mitarbeiter unserer Stadtkasse.

Zahlungsaufschub erbitten

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Wenn Sie eine Stundung offener Beträge vornehmen möchten, wenden Sie sich bitte im Rahmen unserer Öffnungszeiten an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadtkasse. Bitte halten Sie wenn möglich das Kassenzeichen, ggf. die Rechnungsnummer bereit. Bitte beachten Sie, dass Stundungen mit Zinszahlungen verbunden sind und das Hinterlegen einer Sicherheit erforderlich sein kann.

Zivilschutz

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Bei Fragen zum Thema Brand-/ Zivil- und Katastrophenschutz wenden Sie sich bitte innerhalb unserer Öffnungszeiten an Herrn Jürgen Horn.

Zwischenzähler / Gartenwasserzähler Einbau melden

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Wenn Sie uns den Einbau eines Zwischenzählers / Gartenwasserzählers melden möchten, wenden Sie sich bitte im Rahmen unserer Sprechzeiten an Frau Giesinger.