Was erledige ich wo?

Brand-/Zivil-/Katastrophenschutz

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Bei Fragen zum Thema Brand-/ Zivil- und Katastrophenschutz wenden Sie sich bitte innerhalb unserer Öffnungszeiten an Herrn Jürgen Horn.

Brennholzbestellung

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Aufgrund der aktuellen großpolitischen Lage verbunden mit rasant steigenden Energiekosten in allen Bereichen, zeichnet sich jetzt schon eine enorme Nachfrage nach Brennholz für die kommenden Saison ab. Daher wird es zukünftig leider nicht mehr möglich sein alle Bestellungen auch bereitzustellen.

Um möglichst vielen Bürgern auch weiterhin Brennholz zukommen zu lassen wird die Bestellmenge pro Haushalt auf 10 RM beim Schlagabraum begrenzt. Es kann aber durch die begrenzte Verfügbarkeit des Holzes durchaus vorkommen, dass bei der Zuteilung von der Bestellmenge abgewichen werden muss, um möglichst viele Bürger mit Holz zu versorgen. 

Neu ist, dass die Bestellung von Schlagabraum nun ausschließlich digital über das Holzportal der Forstservice Taunus GmbH & Co. KG erfolgt. Die Bestellungen werden im Bestellportal erfasst und chronologisch abgearbeitet. 

Brennholztaugliches Energieholz (Industrieholz) kann zukünftig von den Bürgern der 
Stadt Hadamar in haushaltsüblichen Mengen (bis ca. 10 FM) über die mit dem Holzportal verlinkte Holzbörse direkt gekauft werden. Hiermit wird es für die Brennholzkunden möglich, sich über Holzqualität und Baumartenzusammensetzung des jeweiligen Holzloses vorab zu informieren. In die Holzbörse werden im Winterhalbjahr sukzessive neues Energieholz aus den jeweiligen Hiebsmaßnahmen eingespielt. Über einen Newsletter kann man sich regelmäßig über die aktuellen Bestellfristen und neue Brennholzangebote informieren lassen. Vorbestellungen werden dann in diesem Sortiment zukünftig nicht mehr entgegengenommen. 
 

 

Bürgerbeteiligung

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Das Stadtmarketing-Team ist Ihr Ansprechpartner für das Thema Bürgerbeteiligung. Kontaktieren Sie uns persönlich im Rahmen unserer Öffnungszeiten, telefonisch, per E-Mail oder über Instagram und wir melden uns i.d.R. spätestens innerhalb des nächsten Werktages bei Ihnen.

Bürgermeister sprechen

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Wenn Sie persönlichen mit Herrn Bürgermeister Michael Ruoff in Kontakt treten möchten, wenden Sie sich bitte im Rahmen der Sprechzeiten an Frau Doris Klautke.

Bußgeldbescheid prüfen

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Bei falschem Parken oder auch Parken ohne gültigen Parkschein droht vom Ordnungsamt ein Verwarnungsgeld (Strafzettel). Ausgestellt wird der Strafzettel durch die Ordnungspolizeibeamten im Rahmen ihrer Außendiensttätigkeit, die weitere Bearbeitung erfolgt durch den Innendienst. Gleiches gilt für Überschreitungen im Rahmen der Geschwindigkeitsmessungen. Die Ordnungspolizeibeamten richten die Messstellen ein und führen die Geschwindigkeitsmessungen vor Ort durch. Die Auswertung übernimmt der Innendienst.

Sollten Sie einen Strafzettel empfangen haben, dann erhalten Sie in jedem Fall eine schriftliche Benachrichtigung per Post (Zeugenfragebogen). Der Zeugenfragebogen enthält alle wichtigen Informationen zu Ihrem Strafzettel, wie beispielsweise zu Tatort und Tatzeit sowie zum Tatbestandsmerkmal. Ebenfalls angegeben ist hier auch die Höhe des Verwarngeldes.

Sollten Sie im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung „geblitzt“ worden sein, warten Sie auch hier bitte die schriftliche Benachrichtigung ab. Dieses Schreiben enthält alle für Sie relevanten Informationen.
Die Höhe der Verwarngelder richtet sich nach der Art der Ordnungswidrigkeit. So wird ein Falschparken vor einer Feuerwehrzufahrt oder unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für Menschen mit Schwerbehinderung mit einem höheren Verwarngeld geahndet als beispielsweise die Überschreitung der vorgegebenen Parkdauer. Auch spielt es eine Rolle, ob andere Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger!) durch das Falschparken behindert werden oder hierdurch sogar gefährliche Situationen entstehen. Dann wird das Fahrzeug gegebenenfalls auch abgeschleppt.

Bei den Geschwindigkeitsmessungen richtet sich die Höhe der Verwarngelder nach der Differenz zwischen der erlaubten und der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit. Je nach Differenz wird das Verfahren direkt an die Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel weitergeleitet. Die Höhe der Verwarn- und Bußgelder ist gesetzlich geregelt und wird nicht durch die Kommune festgesetzt.

Kontaktieren Sie zum Thema Parkverstöße/ Geschwindigkeitsmessung gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeine Ordnungsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.


Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der häufigsten bundeseinheitlichen Verwarnungsgelder:

  • Parken auf dem Gehweg 55€
  • Parken auf einem Behindertenparkplatz 55€
  • Parken auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge 55€
  • Parken auf gesperrten Wirtschaftswegen 55€
  • Fahren auf gesperrten Wirtschaftswegen 50€
  • Parken im eingeschränkten Haltverbot 25€
  • Parken ohne vorgeschriebene Parkscheibe 20€

Gegebenenfalls kann die Höhe des Bußgelds durch zusätzliche Ordnungswidrigkeiten wie Verkehrsbehinderung oder längeres Parken steigen.