Was erledige ich wo?

Brand-Zivil-/Katastrophenschutz

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Bei Fragen zum Thema Brand-/ Zivil- und Katastrophenschutz wenden Sie sich bitte an unseren Stadtbrandinspektor.

Brennholzbestellung

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Aufgrund der aktuellen großpolitischen Lage verbunden mit rasant steigenden Energiekosten in allen Bereichen, zeichnet sich jetzt schon eine enorme Nachfrage nach Brennholz für die kommenden Saison ab. Daher wird es zukünftig leider nicht mehr möglich sein alle Bestellungen auch bereitzustellen.

Um möglichst vielen Bürgern auch weiterhin Brennholz zukommen zu lassen wird die Bestellmenge pro Haushalt auf 10 RM beim Schlagabraum begrenzt. Es kann aber durch die begrenzte Verfügbarkeit des Holzes durchaus vorkommen, dass bei der Zuteilung von der Bestellmenge abgewichen werden muss, um möglichst viele Bürger mit Holz zu versorgen. 

Neu ist, dass die Bestellung von Schlagabraum nun ausschließlich digital über das Holzportal der Forstservice Taunus GmbH & Co. KG erfolgt. Die Bestellungen werden im Bestellportal erfasst und chronologisch abgearbeitet. 

Brennholztaugliches Energieholz (Industrieholz) kann zukünftig von den Bürgern der 
Stadt Hadamar in haushaltsüblichen Mengen (bis ca. 10 FM) über die mit dem Holzportal verlinkte Holzbörse direkt gekauft werden. Hiermit wird es für die Brennholzkunden möglich, sich über Holzqualität und Baumartenzusammensetzung des jeweiligen Holzloses vorab zu informieren. In die Holzbörse werden im Winterhalbjahr sukzessive neues Energieholz aus den jeweiligen Hiebsmaßnahmen eingespielt. Über einen Newsletter kann man sich regelmäßig über die aktuellen Bestellfristen und neue Brennholzangebote informieren lassen. Vorbestellungen werden dann in diesem Sortiment zukünftig nicht mehr entgegengenommen. 
 

 

Briefwahl beantragen

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Anlässlich der Bundestagswahl am 26.09.2021 haben wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert. Hierfür greifen wir auf eine Software-Lösung der eKom zurück, die Sie unter dem ab dem 16.08.2021 unten bereitgestellten Link aufrufen können. Dieser wird bis Mittwoch, 22.09.2021 um 23:59 Uhr (einschließlich Mittwoch vor der Wahl) verfügbar sein.

Für den Erhalt des Wahlscheins zur Briefwahl ist eine Eintragung im Wählerverzeichnis der Stadt notwendig, über die mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert wird. Auf dieser Wahlbenachrichtigung befinden sich auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollte keine Wahlbenachrichtigung eingegangen sein, obwohl eine Wahlberechtigung angenommen wird, hilft das Wahlamt gerne weiter. Auch bei anderen Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung (Kontaktdaten siehe unten).
 

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zur Adresseingabe:

  • Die Voreinstellungen der Adresseingabe kann in wenigen Einzelfällen dazu führen, dass in der Bestätigung Ihres Briefwahlantrags ein falscher Ortsteil hinterlegt ist. Ursächlich dafür ist, dass die Stadt Hadamar eine von nur drei hessischen Kommunen ist, in denen einige Straßennamen (z.B. Sudetenstraße oder Kapellenstraße) in mehreren Ortsteilen vorkommen. Da Ihre Adressdaten jedoch vor dem Versand der Briefwahlunterlagen noch einmal mit denen im städtischen Verwaltungssystem abgeglichen werden, wird ein Versand an die korrekte Adresse mit dem korrekten Ortsteil gewährleistet.
  • Im Adresssystem unseres Dienstleisters gibt es drei Straßen, in denen darin enthaltenen Personennamen abgekürzt sind. Bitte folgen Sie darum den folgenden Schreibweisen, da die Straßennamen aufgrund der automatischen Vervollständigung der Eingabe sonst ggf. nicht angezeigt werden:
  •     Joh.-Hannapel-Str.
  •     F.-Dirichs-Straße
  •     Fr.-Alfred-Muth-Str.

Bürgerbeteiligung

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Das Stadtmarketing-Team ist Ihr Ansprechpartner für das Thema Bürgerbeteiligung. Kontaktieren Sie uns persönlich im Rahmen unserer Öffnungszeiten, telefonisch, per E-Mail oder über Instagram und wir melden uns i.d.R. spätestens innerhalb des nächsten Werktages bei Ihnen.

Bürgermeister sprechen

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Wenn Sie persönlichen mit Herrn Bürgermeister Michael Ruoff in Kontakt treten möchten, wenden Sie sich bitte im Rahmen der Sprechzeiten an Frau Doris Klautke.

Bußgeldbescheid prüfen

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Bei falschem Parken oder auch Parken ohne gültigen Parkschein droht vom Ordnungsamt ein Verwarnungsgeld (Strafzettel). Ausgestellt wird der Strafzettel durch die Ordnungspolizeibeamten im Rahmen ihrer Außendiensttätigkeit, die weitere Bearbeitung erfolgt durch den Innendienst. Gleiches gilt für Überschreitungen im Rahmen der Geschwindigkeitsmessungen. Die Ordnungspolizeibeamten richten die Messstellen ein und führen die Geschwindigkeitsmessungen vor Ort durch. Die Auswertung übernimmt der Innendienst.

Sollten Sie einen Strafzettel empfangen haben, dann erhalten Sie in jedem Fall eine schriftliche Benachrichtigung per Post (Zeugenfragebogen). Der Zeugenfragebogen enthält alle wichtigen Informationen zu Ihrem Strafzettel, wie beispielsweise zu Tatort und Tatzeit sowie zum Tatbestandsmerkmal. Ebenfalls angegeben ist hier auch die Höhe des Verwarngeldes.

Sollten Sie im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung „geblitzt“ worden sein, warten Sie auch hier bitte die schriftliche Benachrichtigung ab. Dieses Schreiben enthält alle für Sie relevanten Informationen.
Die Höhe der Verwarngelder richtet sich nach der Art der Ordnungswidrigkeit. So wird ein Falschparken vor einer Feuerwehrzufahrt oder unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für Menschen mit Schwerbehinderung mit einem höheren Verwarngeld geahndet als beispielsweise die Überschreitung der vorgegebenen Parkdauer. Auch spielt es eine Rolle, ob andere Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger!) durch das Falschparken behindert werden oder hierdurch sogar gefährliche Situationen entstehen. Dann wird das Fahrzeug gegebenenfalls auch abgeschleppt.

Bei den Geschwindigkeitsmessungen richtet sich die Höhe der Verwarngelder nach der Differenz zwischen der erlaubten und der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit. Je nach Differenz wird das Verfahren direkt an die Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel weitergeleitet. Die Höhe der Verwarn- und Bußgelder ist gesetzlich geregelt und wird nicht durch die Kommune festgesetzt.

Kontaktieren Sie zum Thema Parkverstöße/ Geschwindigkeitsmessung gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeine Ordnungsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.


Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der häufigsten bundeseinheitlichen Verwarnungsgelder:

  • Parken auf dem Gehweg 55€
  • Parken auf einem Behindertenparkplatz 55€
  • Parken auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge 55€
  • Parken auf gesperrten Wirtschaftswegen 55€
  • Fahren auf gesperrten Wirtschaftswegen 50€
  • Parken im eingeschränkten Haltverbot 25€
  • Parken ohne vorgeschriebene Parkscheibe 20€

Gegebenenfalls kann die Höhe des Bußgelds durch zusätzliche Ordnungswidrigkeiten wie Verkehrsbehinderung oder längeres Parken steigen.