Was erledige ich wo?

Betreuung

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Kinderbetreuung

Die Stadt Hadamar ist als Kommune verantwortlich für die strategische Planung der Kinderbetreuung und gemäß Hessischem Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) auch für deren Sicherstellung und Finanzierung. Sie agiert u.a. im Rahmen der Betreuungskommission als Vermittler zwischen Politik, Eltern und Träger. Letztere sind verantwortlich für die Umsetzung des Betreuungsangebotes. Nähere Informationen zu den Kinderbetreuungseinrichtungen in Hadamar finden Sie unter dem Link unten.

Wenn Sie Fragen zu den Themen Finanzierung der Kinderbetreuung, Betreuungsmodule, oder Platzvergabe haben oder einen Platz für ein Integrationskind suchen, helfen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer Öffnungszeiten weiter.

Bewohnerparken

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Seit Jahren haben wir in einigen Bereichen der Hadamarer Innenstadt das sogenannte Bewohnerparken eingeführt. Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis dürfen ihr Auto in den für das Bewohnerparken gekennzeichneten Bereich kostenfrei und ohne Parkdauerbeschränkung abstellen. Dabei wird das sogenannte Mischprinzip verfolgt, d.h. Stellplätze im Straßenraum werden berechtigten Bewohnern (ohne Parkdauerbeschränkung) und Kurzparkern (mit Parkdauerbeschränkung) zeitgleich gemischt angeboten.

Der Bewohnerparkausweis beinhaltet keine Garantie auf einen freien Stellplatz in der Bewohnerparkzone. Der Bewohnerparkausweis muss gut sichtbar im Bereich der Frontscheibe ausgelegt werden. Der Bewohnerparkausweis kann für mehrere wechselnde Fahrzeuge ausgestellt werden, gilt jedoch stets nur für eines dieser Fahrzeuge.

Der Bewohnerparkausweis ist nur in der Zone gültig, für die er ausgestellt wurde.

Bewohnerparkausweise werden auf Antrag für jeweils zwei Jahre erteilt.

Einen Bewohnerparkausweis erhalten Bewohner, die in besonders gekennzeichneten Bereichen der Hadamarer Innenstadt (u.a. Borngasse, Brückengasse, Untermarkt, Neumarkt, Nonnengasse) ihren Hauptwohnsitz haben und ein Kraftfahrzeug auf ihren Namen zugelassen haben oder ein fremdes Fahrzeug nachweislich dauernd nutzen und keine Garage oder privaten Stellplatz (ob als Eigentümer oder Mieter) besitzen.

Der Bewohnerparkausweis verliert automatisch seine Gültigkeit, wenn eine der Voraussetzungen nicht mehr erfüllt ist. Er ist dann unverzüglich an die auszustellende Behörde zurückzugeben.

Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises ist eine Gebühr von 40 € zu entrichten. Die Gebühr ist eine reine Verwaltungsgebühr, d.h. eine Rückerstattung ist bei Rückgabe des Parkausweises nicht möglich. Bei Fahrzeugwechsel oder Verlust des Bewohnerparkausweises wird vom Ordnungsamt / Straßenverkehrsbehörde ein neuer Ausweis für die restliche Gültigkeit des vorhandenen Ausweises ausgestellt.

Rechtsgrundlage

  • Straßenverkehrsordnung
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Kontaktieren Sie zum Thema Parkausweise gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde / Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.

 

Bezahlen (Steuern, Gebühren, Mieten etc.)

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Wenn Sie Zahlungen an die Stadt Hadamar leisten möchten, nimmt diese die Stadtkasse entgegen. Der unbare Zahlungsweg, insbesondere die Lastschrift (Einzugsermächtigung) wird dabei bevorzugt. Auch eine Zahlung mit EC-Karte ist in bestimmten Fällen möglich.

Für Informationen zum Ein- und Ausgang der Zahlung wenden Sie sich bitte die Mitarbeiter unserer Stadtkasse.

Bodenrichtwerte erfragen

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Den Bodenrichtwert eines Grundstückes in Hadamar können Sie einfach auf der Seite des Hessisches Landesamts für Bodenmanagement und Geoinformation abrufen. Nutzen Sie bitte hierfür das Portal BORIS Hessen, das Sie im Folgenden verlinkt finden.

Brand-Zivil-/Katastrophenschutz

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Bei Fragen zum Thema Brand-/ Zivil- und Katastrophenschutz wenden Sie sich bitte an unseren Stadtbrandinspektor.

Brennholzbestellung

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Aufgrund der aktuellen großpolitischen Lage verbunden mit rasant steigenden Energiekosten in allen Bereichen, zeichnet sich jetzt schon eine enorme Nachfrage nach Brennholz für die kommenden Saison ab. Daher wird es zukünftig leider nicht mehr möglich sein alle Bestellungen auch bereitzustellen.

Um möglichst vielen Bürgern auch weiterhin Brennholz zukommen zu lassen wird die Bestellmenge pro Haushalt auf 10 RM beim Schlagabraum begrenzt. Es kann aber durch die begrenzte Verfügbarkeit des Holzes durchaus vorkommen, dass bei der Zuteilung von der Bestellmenge abgewichen werden muss, um möglichst viele Bürger mit Holz zu versorgen. 

Neu ist, dass die Bestellung von Schlagabraum nun ausschließlich digital über das Holzportal der Forstservice Taunus GmbH & Co. KG erfolgt. Die Bestellungen werden im Bestellportal erfasst und chronologisch abgearbeitet. 

Brennholztaugliches Energieholz (Industrieholz) kann zukünftig von den Bürgern der 
Stadt Hadamar in haushaltsüblichen Mengen (bis ca. 10 FM) über die mit dem Holzportal verlinkte Holzbörse direkt gekauft werden. Hiermit wird es für die Brennholzkunden möglich, sich über Holzqualität und Baumartenzusammensetzung des jeweiligen Holzloses vorab zu informieren. In die Holzbörse werden im Winterhalbjahr sukzessive neues Energieholz aus den jeweiligen Hiebsmaßnahmen eingespielt. Über einen Newsletter kann man sich regelmäßig über die aktuellen Bestellfristen und neue Brennholzangebote informieren lassen. Vorbestellungen werden dann in diesem Sortiment zukünftig nicht mehr entgegengenommen. 
 

 

Briefwahl beantragen

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Anlässlich der Bundestagswahl am 26.09.2021 haben wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert. Hierfür greifen wir auf eine Software-Lösung der eKom zurück, die Sie unter dem ab dem 16.08.2021 unten bereitgestellten Link aufrufen können. Dieser wird bis Mittwoch, 22.09.2021 um 23:59 Uhr (einschließlich Mittwoch vor der Wahl) verfügbar sein.

Für den Erhalt des Wahlscheins zur Briefwahl ist eine Eintragung im Wählerverzeichnis der Stadt notwendig, über die mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert wird. Auf dieser Wahlbenachrichtigung befinden sich auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollte keine Wahlbenachrichtigung eingegangen sein, obwohl eine Wahlberechtigung angenommen wird, hilft das Wahlamt gerne weiter. Auch bei anderen Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung (Kontaktdaten siehe unten).
 

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zur Adresseingabe:

  • Die Voreinstellungen der Adresseingabe kann in wenigen Einzelfällen dazu führen, dass in der Bestätigung Ihres Briefwahlantrags ein falscher Ortsteil hinterlegt ist. Ursächlich dafür ist, dass die Stadt Hadamar eine von nur drei hessischen Kommunen ist, in denen einige Straßennamen (z.B. Sudetenstraße oder Kapellenstraße) in mehreren Ortsteilen vorkommen. Da Ihre Adressdaten jedoch vor dem Versand der Briefwahlunterlagen noch einmal mit denen im städtischen Verwaltungssystem abgeglichen werden, wird ein Versand an die korrekte Adresse mit dem korrekten Ortsteil gewährleistet.
  • Im Adresssystem unseres Dienstleisters gibt es drei Straßen, in denen darin enthaltenen Personennamen abgekürzt sind. Bitte folgen Sie darum den folgenden Schreibweisen, da die Straßennamen aufgrund der automatischen Vervollständigung der Eingabe sonst ggf. nicht angezeigt werden:
  •     Joh.-Hannapel-Str.
  •     F.-Dirichs-Straße
  •     Fr.-Alfred-Muth-Str.

Bürgerbeteiligung

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Das Stadtmarketing-Team ist Ihr Ansprechpartner für das Thema Bürgerbeteiligung. Kontaktieren Sie uns persönlich im Rahmen unserer Öffnungszeiten, telefonisch, per E-Mail oder über Instagram und wir melden uns i.d.R. spätestens innerhalb des nächsten Werktages bei Ihnen.

Bürgermeister sprechen

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Wenn Sie persönlichen mit Herrn Bürgermeister Michael Ruoff in Kontakt treten möchten, wenden Sie sich bitte im Rahmen der Sprechzeiten an Frau Doris Klautke.

Bußgeldbescheid prüfen

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Bei falschem Parken oder auch Parken ohne gültigen Parkschein droht vom Ordnungsamt ein Verwarnungsgeld (Strafzettel). Ausgestellt wird der Strafzettel durch die Ordnungspolizeibeamten im Rahmen ihrer Außendiensttätigkeit, die weitere Bearbeitung erfolgt durch den Innendienst. Gleiches gilt für Überschreitungen im Rahmen der Geschwindigkeitsmessungen. Die Ordnungspolizeibeamten richten die Messstellen ein und führen die Geschwindigkeitsmessungen vor Ort durch. Die Auswertung übernimmt der Innendienst.

Sollten Sie einen Strafzettel empfangen haben, dann erhalten Sie in jedem Fall eine schriftliche Benachrichtigung per Post (Zeugenfragebogen). Der Zeugenfragebogen enthält alle wichtigen Informationen zu Ihrem Strafzettel, wie beispielsweise zu Tatort und Tatzeit sowie zum Tatbestandsmerkmal. Ebenfalls angegeben ist hier auch die Höhe des Verwarngeldes.

Sollten Sie im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung „geblitzt“ worden sein, warten Sie auch hier bitte die schriftliche Benachrichtigung ab. Dieses Schreiben enthält alle für Sie relevanten Informationen.
Die Höhe der Verwarngelder richtet sich nach der Art der Ordnungswidrigkeit. So wird ein Falschparken vor einer Feuerwehrzufahrt oder unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für Menschen mit Schwerbehinderung mit einem höheren Verwarngeld geahndet als beispielsweise die Überschreitung der vorgegebenen Parkdauer. Auch spielt es eine Rolle, ob andere Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger!) durch das Falschparken behindert werden oder hierdurch sogar gefährliche Situationen entstehen. Dann wird das Fahrzeug gegebenenfalls auch abgeschleppt.

Bei den Geschwindigkeitsmessungen richtet sich die Höhe der Verwarngelder nach der Differenz zwischen der erlaubten und der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit. Je nach Differenz wird das Verfahren direkt an die Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel weitergeleitet. Die Höhe der Verwarn- und Bußgelder ist gesetzlich geregelt und wird nicht durch die Kommune festgesetzt.

Kontaktieren Sie zum Thema Parkverstöße/ Geschwindigkeitsmessung gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeine Ordnungsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.


Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der häufigsten bundeseinheitlichen Verwarnungsgelder:

  • Parken auf dem Gehweg 55€
  • Parken auf einem Behindertenparkplatz 55€
  • Parken auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge 55€
  • Parken auf gesperrten Wirtschaftswegen 55€
  • Fahren auf gesperrten Wirtschaftswegen 50€
  • Parken im eingeschränkten Haltverbot 25€
  • Parken ohne vorgeschriebene Parkscheibe 20€

Gegebenenfalls kann die Höhe des Bußgelds durch zusätzliche Ordnungswidrigkeiten wie Verkehrsbehinderung oder längeres Parken steigen.

Containeraufstellung

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Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege) für Arbeits- und Baustellen beantragen

Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt.

Genehmigungspflichtig sind z. B.

  • Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)
  • Bauwagen oder Mannschafts-/ Gerätebuden
  • Bauzaun
  • Materiallager
  • Gerüste
  • Mulden und Container
  • Hebebühnen
  • Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger
  • Umzüge

Die Gebührenhöhe für die Benutzung der öffentlichen Straßen unterliegt einer Staffelung und ist von der Art und der Zeitdauer der Nutzung abhängig. Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 10,20 Euro und 1.000,00 Euro.

Rechtsgrundlage

  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Bundesfern- und Landesstraßen (Verordnung über Sondernutzungsgebühren)

Kontaktieren Sie zum Thema Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen bitte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde / Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.

Datenschutz

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Kontaktieren Sie bei Fragen zum Thema Datenschutz gerne unsere zuständigen Mitarbeiterinnen im Rahmen der Sprechzeiten.

Denkmalschutz/ -pflege (Informationen erhalten zu...)

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Wenn Sie eine Auskunft zum Denkmalschutzstatus von Gebäuden in Hadamar benötigen, können Ihnen die Mitarbeiter unseres Bauamts weiterhelfen. Für eine umfassende Beratung zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die untere Denkmalbehörde Limburg.

Dokumente abholen lassen

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Wenn Sie Dokumente von einer anderen Person abholen lassen möchten, bitten wir Sie die unten zum Download bereitgestellte Vollmacht auszufüllen, zu unterzeichnen und den Bevollmächtigten bei der Abholung vorzeigen zu lassen.

Dorferneuerungsmaßnahmen (Informationen erhalten zu…)

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Bei Fragen zum Thema Dorferneuerungsmaßnahmen ist unser Bauamt zuständig. Kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter gerne im Rahmen unserer Sprechzeiten.