Was erledige ich wo?

Hadamar-Artikel erwerben

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Im Stadtmarketing-Büro können Sie von Büchern bis zu Postkarten im Rahmen der Öffnungszeiten diverse Artikel erwerben, die sich rund um unsere Stadt drehen.

Halle mieten

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Wenn Sie die Stadthalle, ein Gemeinschaftshaus, das Schloss oder eine andere Halle der Stadt Hadamar mieten möchten, kommen Sie bitte im Rahmen der Sprechstunde auf uns zu, um uns das gewünschte Datum, den Zweck und die erwartete Besucherzahl der Veranstaltung mitzuteilen. Nach erfolgreicher Prüfung und Hinterlegung der Kaution übersenden wir Ihnen den entsprechenden Mietvertrag. Den Gebührenbescheid erhalten Sie nach der erfolgreichen Übergabe im Anschluss der Veranstaltung.

Handwerkerparkausweis

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Die Stadt Hadamar erteilt in Form einer vereinheitlichten Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für alle Handwerkbetriebe Handwerkerparkausweise. Der Handwerkerparkausweis berechtigt während der Ausübung der handwerklichen Tätigkeiten zum Parken vor Ort beim Kunden in Bereichen, in denen das Parken Beschränkungen unterliegt (z. B. in Bewohnerparkbereichen).

Für die Erteilung eines Handwerkerparkausweises ist eine Gebühr von 50,00 €uro zu entrichten.

Rechtsgrundlage

  • § 46 StVO

Kontaktieren Sie zum Thema Parkausweise gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde / Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten

Haushaltsbescheinigung erstellen lassen

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Das Stadtbüro bestätigt die Angaben zu den Mitgliedern eines Haushaltes. Diese Bescheinigung ist z.B. für das Beantragen von Kindergeld nötig. Die Erstellung erfolgt kostenlos während unserer Sprechzeiten.

Hausnummernvergabe klären

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Um eine Hausnummernvergabe zu klären, kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter vom Bauamt bitte im Rahmen unserer Sprechzeiten.

Heckenüberwuchs melden

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Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs ihrer Begrünung entstehen können. Um die Sicherheit zu gewährleisten, sind Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig soweit zurück zu schneiden, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können. Der Rückschnitt im Bereich von Geh- und Radwegen muss in einer lichten Höhe von mindestens 2,5 Metern bündig bis zur Grundstücksgrenze erfolgen. Dagegen muss die Fahrbahn bis zu einer lichten Höhe von 4,5 Metern von jeglichem Überhang frei sein. Verkehrszeichen und Straßennamensschilder müssen soweit freigeschnitten sein, dass sie auch bei Dunkelheit von Verkehrsteilnehmern zweifelsfrei zu erkennen sind.

Der Rückschnitt sollte rechtzeitig stattfinden. Zwischen dem 1. März und dem 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz das Roden sowie radikale Schnitte an Hecken und Büschen zum Schutz von Tieren und ihrem Lebensraum. Vögel brüten in dieser Zeit in den Gehölzen. Rückschnitte sind allerdings ganzjährig erlaubt.

Kommen die Eigentümer oder Besitzer ihrer Verpflichtung nicht nach, so kann die Stadt nach Aufforderung und Fristsetzung auf Kosten der Eigentümer oder Besitzer die Beseitigung des überhängenden oder herausragenden Bewuchses veranlassen.

Rechtsgrundlage

  • § 27 (2) des Hessischen Straßengesetztes

Kontaktieren Sie zum Thema Pflanzenüberwuchs bitte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde / Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.

Heiraten

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Die Voranmeldung einer Eheschließung ist online möglich. Den hierzu nötigen Link finden Sie unten.

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden, früher wurde dies auch "Aufgebot bestellen" genannt. Der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe kann grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen. Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

Für die Anmeldung der Eheschließung (Prüfen der Voraussetzungen) fallen folgende Gebühren an:

  • 47,00€, wenn nur deutsches Recht zu berücksichtigen ist
  • 23,50€, wenn ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, zusätzlich je ausländisches Recht

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Weitere Informationen (z.B. zu den erforderlichen Unterlagen) erhalten Sie unter dem Link weiter unten.

 

Heiratsurkunde anfordern

Hochzeitsort festlegen

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Die standesamtliche Trauung ist für ein Paar der Start in einen neuen Lebensabschnitt.

Bei uns haben Sie die Wahl zwischen 3 Trauorten:

  • Trauzimmer im Standesamt
  • Säulensaal im Schloss Hadamar
  • Schlossaula im Schloss Hadamar

Hundesteuer an-/melden

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Die Hundesteuer wird als Jahressteuer erhoben, Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Für Informationen zum Ein- und Ausgang der Zahlung wenden Sie sich bitte die Mitarbeiter unserer Stadtkasse. Zur Berechnung, Entstehung und etwaigen Gutschriften der Forderungen wenden Sie sich bitte im Rahmen der Öffnungszeiten an Frau Giesinger. (Formulierung Steuerbescheid).

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