Was erledige ich wo?

LahnStar

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Sie haben Fragen zum neuen LahnStar Angebot in den Hadamarer Stadtteilen Steinbach, Nieder- und Oberweyer, brauchen Unterstützung bei der Registrierung der App oder möchten sich für die telefonische Buchung des LahnStars freischalten lassen? Dann wenden Sie sich im Rahmen der Sprechzeiten gerne an die zuständigen Mitarbeiterinnen im Alten Rathaus.

Lärm melden

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Bei allen Arten von Lärm, der nicht in besonderen Vorschriften geregelt ist, trifft § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) als Auffangtatbestand eine umfassende Regelung. Diese Vorschrift ermöglicht ein Einschreiten unabhängig von der Tages- und Nachtzeit und unabhängig vom Ort der Lärmverursachung gegen alle Arten der Lärmerregung, wobei die jeweiligen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind.

Nach § 117 OWiG handelt ordnungswidrig, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Da bei einer Ahndung jedoch eine vorsätzliche Handlung nachzuweisen ist, wird der Lärmverursacher zunächst ermahnt. Bei weiteren Verstößen kann dann nach eingegangener Anzeige ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Bei Beschwerden wenden Sie sich an die Stadtverwaltung, in akuten Fällen (Nachtzeit, Wochenende) an die zuständige Polizeibehörde. Wenn nötig prüfen die Behörden vor Ort, ob Lärm, Luftverunreinigungen oder Gerüche die Nachbarschaft erheblich belästigen und veranlassen die erforderlichen Maßnahmen (z.B. das Ausschalten einer Musikanlage). Unnötige und unzumutbare Belästigungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Kontaktieren Sie zum Thema Lärm gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeine Ordnungsbehörde / Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.

Lastschriftverfahren einrichten

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Wenn Sie der Stadt Hadamar eine Einzugsermächtigung erteilen möchten, benötigen wir hierzu einen schriftlichen und unterzeichneten Auftrag im Original. Eine Vorlage hierzu können Sie weiter unten herunterladen. Das unterzeichnete Dokument ist schriftlich (per Scan, Fax, Postweg) oder persönlich vorzulegen.

Lebensbescheinigung ausstellen lassen

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Das Stadtbüro stellt Lebensbescheinigungen kostenlos aus. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache im Rahmen unserer Sprechzeiten und die Vorlage eines Personalausweises nötig.

Lebenspartnerschaftsurkunde / Auszug Lebenspartnerschaftsregister (beglaubigt) anfordern

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Beim Standesamt können Sie Auszüge aus dem Lebenspartnerschaftsregister / Lebenspartnerschaftsurkunden beantragen. Wichtig: Hadamar muss das zuständige Standesamt sein und die Beurkundung vorgenommen haben.

Die Beantragung kann digital oder telefonisch erfolgen. Gegen Zahlung einer Gebühr und Vorlage Ihres Personalausweises erhalten Sie die angeforderte Urkunde auf dem Postweg oder können diese zu den Sprechzeiten beim Standesamt abholen.

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